Wasserschaden am Laminat, was zahlt die Versicherung

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

sich auf Versicherungen zu verlassen ist meist langwierig und führt zu gar nix.

Ich hoffe.ihr kriegt das hin zu eurer Zufriedenheit zu erträglichen Kosten.

REchtlich usw..schön und gut,aber ihr wollt ja keine 2 Jahre auf ner Baustelle wohnen,oder?

Ich würde den geringst möglichen erträglichen Weg wählen.

Hallo, grundsätzlich besteht in der Hausratversicherung ein Anspruch auf Neuwertentschädigung. Dies heißt aber nicht, dass deswegen auch der unbeschädigte Teil des Laminat ersetzt wird, weil es, ebenso grundsätzlich, eine Schadenminderungspflicht gibt. Dies bedeutet, dass hier wirklich nur der Laminat bezahlt wird, der auch vom Wasserschaden betroffen worden ist. Bezahlt wird ein Laminat in gleicher Art und Güte für den beschädigten Teil. Wenn ihr also den übrigen (wiederverwendungsfähigen) Laminat ausbaut und ersetzt, müßt ihr diese Kosten eindeutig selber tragen.

Hallo, danke für die netten Antworten. Laut unserer Versicherung ist es eigentlich so, dass sie nur den beschädigten Teil übernehmen müssten, jedoch mit abriss, Entsorgung, fachmännisches Verlegen, Schienen und Untergrund.

Das würde bei 15 qm schon einiges kosten und von daher haben wir uns dahingehend geeinigt, dass sie uns einen Neuwert von 800 € für das alte Laminat bezahlen und wir uns um den Rest kümmern, so dass wir nun doch neu verlegen können - es aber selbst machen.

Nicht alle Versicherungen sind nur unangenehm, ich denke das ist OK so, auch wenn wir vielleicht noch 100 € draufzahlen und es selber machen müssen, wir haben zumindest kein Flickwerk.

Danke nochmal für die netten Antworten.

Im allgmeinen können die Schadensversicherer Firmen vermitteln, die einen solchen Schaden fachgerecht ausbessern, ohne dass der komplette Boden ausgewechselt wird. Habt ihr diesen Schaden denn erst gemeldet, als der neue Boden bereits verlegt war? Wäre seht seltsam, wenn die Versicherung dann überhaupt etwas zahlt.

Wenn sich die Versicherung weigert, den Schaden zu bezahlen, trotzdem es rechtlich zu einerm eindeutigen Schadensersatzanspruch gekommen ist empfehle ich diese Versicherung sofort zu kündigen - sämtliche Bankeinzugsermächtigungen soweit erteilt sofort zu widerrufen.Quersteller im Versicherungsgeschäft sind im Vormarsch und das Geschäft mit der Angst der Menschen sollte nicht zu einseitig werden. Immer nurt kassieren in Saugermanie ähnlich der FIFA geht nicht.Wehrhaftigkeit ist Trumpf.

MfG

Rox53