Wasserhahn und Steckdosen seit Einzug undicht/defekt?
Guten Abend,
ich bin letzten November in meine sehr renovierungsbeduerftige Einzimmerwohnung gezogen. Es war so schwer eine Wohnung zu finden und ich habe unbedingt eine gebraucht. Ich kann von Glueck reden und bin dem Vermieter vorab dankbar dafuer dass er diese mir gegeben hat. Die Wohnung ist halt sehr .... schlimm. Der Wasserhahn in der Küche und einige Steckdosen im Flur und Zimmer funktionieren seit dem Einzug nicht richtig. Meine Vormieter haben den Vermieter auch darauf angesprochen. (es gibt keine Hausverwaltung fuer uns da er son Privatmieter ist. Es gibt ne alte Dame im Haus die wir bei Prpblemen fragen koennen aber sie kann nix reparieren) Der hat diese damals aber nicht repariert und ich wollte nicht schon von Anfang an noergeln als ich eingezogen bin. Hab ich jetzt gemacht aber er sagt ich solle die Dame fragen da er nicht in DE ist. Sie kann nicht helfen. Aber nun halt ichs echt nicht aus. Ich kann nicht richtig Staubsaugen wegen der Steckdosen und das Tropfen des Wasserhahnes stoert mich so sehr. Der Gasherd geht nicht richtig an & die Therme geht in unregelmaessigen Abständen an. Das macht mir Angst. Muss er sich denn nicht darum kümmern? Muss er denn nicht jemanden schicken der das macht? Oder muss ich das alles auf meine Kosten machen? ich bin recht jung und kenn mich mit sowas nicht aus. Das ist meine erste eigene Wohnung. Was kann ich tun? Bitte helft mir
4 Antworten
Ein tröpfelnder Wasserhahn und eine lose Steckdose sind sog. "Kleinreparaturen". Diese muss der Mieter häufig selbst veranlassen und bezahlen.
Das müsste dann aber aus deinem Mietvertrag hervorgehen.
Wenn nichts darin steht, kannst du dem Vermieter einen KONKRETEN Termin setzen, bis zu dem er die Mängel zu beseitigen hat. Selbstverständlich SCHRIFTLICH !!!
Tut er dann nichts, kannst du einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der ÜBERNÄCHSTEN Miete verrechnen.
Eine gute Antwort nur noch einen Hinweis:
Das man das am Besten per Einwurfeinschreiben macht.
DerHans hat Dir eine sehr gute Antwort gegeben und ich hätte Ähnliches geschrieben.
Nur einen wichtigen Hinweis:
Per Einwurfeinschreiben den Vermieter die Mängel melden und unter genauer Fristsetzung ( genaues datum; z.B. 20. August ) auffordern sie zu beheben.
Darauf hinweisen das nach Ablauf der Frist Handwerker beauftragt werden und die Rechnung mit der übernächsten Miete verrechnet werden
Wurde bei Mietbeginn überhaupt ein Übergabeprotokoll erstellt? Dort gehörten diese Mängel hinein und die Festlegung, wann sie abgestellt werden. Da das aber vermutlich nicht der Fall war und du bisher die Miete wegen der Mängel nicht gemindert hast, ist dieses Recht inzwischen verwirkt. Trotzdem hast du das Recht auf Reparatur bzw. Instandsetzung. Dieses ist unverjährbar.
Du solltest schnellstens sämtliche bestehenden Mängel dem Vermieter per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis geben und eine angemessene Frist zur Abstellung setzen. Bei Verzug darfst du (das gleich mit ankündigen) selbst beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Ich verstezte mich in Deine Lage:
Ich bin froh eine Mietzimmer gefunden zu haben, weil es so schwierig ist dort etwas zu finden.
Steckdoesen würde ich einfach wieder festziehen, den Hahn, kostet nicht die Welt, einfach austauschen. Dann hätte ich schon 2 Probleme weniger. Bevor ich hinterher laufe, mache ich es grad selbst fertig. Oder wenn Du jemanden kennst der nicht gerade 2 linke Hände hat, kann das jeder machen.
Mit dem Gasherd, würde ich schauen ob alle Herde nicht angehen, du hast es irgendwie schawmmig beshrieben.
Mit der Therme, das ist ja normal das sie unregelmässig angeht, z.B. dann wenn Du Warmwasser brauchst oder die Heizung geheizt wird. Oder meinst Du es anders.