E-Herd anstelle Gasherd
Wie kann ich einen Mieter daran hindern, einen vorhandenen Gasherd durch einen großen E-Herd zu ersetzen? Es gibt keinen Herdanschluß - nur über eine Verteilerdose anschlossene Steckdosen. Die Wohnung ist mit einer Phase 230 Volt versorgt.
5 Antworten
Wenn die Voraussetzungen für den Anschluss eines E - Herdes nicht gegeben sind,kannst du als Vermieter,ein schriftliches Verbot aussprechen.Dazu ist der Vorgeschriebene Anschluss notwendig und eine extra Absicherung im Stromkasten,die nur für den Herd da ist.Das haben sie schon beim Einzug gesehen,das die Möglichkeit nicht besteht,einen E - Herd anzuschließen.Sie hätten ja den Mietvertrag nicht unterschreiben müssen.
also hat die küche keinen starkstromanschluß? wenn nicht kann er gar nicht denherd anschließen , aber das kann ich mir nicht vorstellen. er hat ein recht diesen herd den er für sich am besten hält, anzuschließen.
annalena 20 !!!Da hast Du vollkommen Recht !!! Aber nur einen Gasherd .
Das kann der Mieter im eigenen Haus machen,aber nicht wenn er auf Miete wohnt und kein E - Herd Anschluss vorhanden ist.Da hat er das zu Nutzen,was ihm der Vermieter zur Verfügung stellt und das ist in dem Fall ein Gasanschluss.Er kann sich einen anderen Gasherd auf seine eigenen Kosten anschaffen,wenn ihn dieser nicht zusagt,aber einen Anspruch auf einen E - Herd hat er nicht,zumal es gar keinen geeigneten Anschluss gibt.
Das glaube ich schon, dass kein Starkstromaschluss da ist, wenn ein Gasanschluss vorhanden ist. Wäre ja doppelt gemoppelt.
ja dann, fliegt die sicherrung raus!!! wenn der herd voll benutzt werden soll. sag dies den mietern.und so würden sie deinem eigentum schaden und das geht nicht, droh mit anwalt.
Man keinen einen Herd auch mit 230V anschliessen, kann aber dann nur eine oder zwei Platten gleichzeitig nutzen. Der Mieter kann jetzt nicht eine Starkstromleitung installieren lassen um den Ofen voll zu nutzen.
Hallo gejaf,
ich weiß nicht, ob ein Vermieter das Recht hat - einem Mieter verbieten kann, anstelle eines vorhandenen Gasherdes durch einen Elektroherd zu ersetzen. Vielmehr wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, den Mieter dahingehend aufzuklären, dass er in dem Falle für die Kosten eines neu zu legenden Elektroanschlusses incl. der neuen Sicherungen aufzukommen hat. Außerdem sollte der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass man einen E-Herd nicht einfach wie eine Stehlampe an der nächsten Steckdose einsteckt und dass er dann ggf. für alle dadurch entstehende Schäden haftbar zu machen wäre!
Schöne Grüße
ENM
Mit dem Argument, dass er an 230V nur eine grosse und eine kleine Platte gleichzeitig laufen lassen kann, oder die Röhre. Ein Braten in der Röhre und Knödel im Topf auf der Platte geht nicht, da wirft es die Sicherung.
wenn du der Vermieter bist, dann verbietest du das einfach
Die Küche hat keinen "starkstromanschluß" - auch wenn das unvorstellbar sein sollte. Wie ich in der Frage schrieb: einphasig 230 Volt. Keine direkte Leitung zum Sicherungskasten.