Wassergeldabrechnung

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Guten Tag .

Leider ist es -in den meisten Fällen besonders in Wohnhäusern die schon älter sind so , dass der Wasserverbrauch nach pauschal nach der Größe der Wohnung berechnet wird , und nicht nach dem, tatsächlichen Verbrauch der Mieter .

Dh , auch diejenigen die weniger Wasser verbrauchen als eine 5 köpfige Familie müssen bei der Jahresendabrechnung mehr bezahlen als das sie eigentlich verbraucht haben . In dieser Angelegenheit ist es DRINGEND ! zu empfehlen , den Vermieter aufzufordern pro Wohnung jeweils eine "SEPARATE WASSERUHR" einbauen zu lassen , dadurch wird der Wasserverbrauch exakt ermittelt da dann derjenige der mehr Wasser verbraucht auch das dann auch bezahlen muss , und nicht mehr pauschal auf die anderen Mieter umgelegt wird . Ich denke , das wenn wie ich dir hier vorgeschlagen habe die Angelegenheit mit der "Wassergebühren" geregelt ist,schon einmal ein Ärgernis weniger vorhanden ist .

Das Ärgernis wegen der div. Nebenkosten (Müllabfuhr usw. ) sind auf dieser GF Internetseite nicht zu klären da das Thema im Fall der Müllabfuhrkosten in den verschiedenen Gemeinden zu unterschiedlich ist .

Da deine Hauptfrage aber mehrheitlich das Thema "Wasserkosten" ist , denke ich das mein "Spartipp" deine Frage ausreichend beantwortet .

Ich wünsche euch bei der Umsetzung meines Tipps Erfolg habt !

angy2001  22.01.2012, 17:15

Auffordern kann man den Vermieter, aber einbauen lassen muss er die Wasseruhren nicht.

Wenn mietvertraglich die Abrechnung der Wasserkosten nach Personen vereinbart wurde, ist das so einzuhalten. Wurde im MV dazu keine Festlegung getroffen, gilt vom Gesetzgeber festgelegt die Wohnfläche als Schlüssel. In der Jahresabrechnung der BK muss der vereinbarte Schlüssel zum Ansatz kommen. Wenn nicht, ist die Abrechnung in dieser Position unwirksam und zurückzuweisen (Einspruch). Das hätte zur Folge, dass diese Kosten herausgerechnet werden und nicht bezahlt werden dürfen. Dass der Einbau von Wasserzählern und damit eine gerechte Abrechnung erfolgen kann, ist natürlich wünschenswert, der Vermieter ist aber dazu nicht verpflichtet. Die Nachrüstung und danach Änderung des Schüssels ist möglich, evtl. auch als Modernisierung. Deren Kosten könnten dann mieterhöhend wirken, da auf Mieter umlegbar.

Selber schuld, wenn man sich auf so etwas einläßt. Logisch, daß er Imbiss reichlich Wasser verbraucht. Da hätte ich nie zugestimmt soetwas mitzuzahlen. Lass es vom Vermieter ändern oder sucht euch eine neue Wohnung! Mit eigener Wasseruhr!

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