Nachbarn wollen mich anzeigen wegen arbeiten mit spraydose in der garage?
Hallo,
Meine nachbarn drohen mit einer anzeige weil ich in meiner garage meiner eigentumswohnung mit der spraydose das dach meines autos lackiert habe ich müsste auch noch eine schicht klarlack auftragen was ich heute machen wollte desshalb die frage weil es 2 ältere damen sind die sich in alles einmischen und es mit sicherheit nur ist um mich zu ärgern darf ich das am dag i der woche in meiner eigenen garage machen? Oder könnten sie dagegen echt was sagen weil es leicht vor der tür riecht
Sorry wegen der rechtschreibung hab das jetzt schnell auf dem handy getippt
4 Antworten
Und welche Straftat sehen die da? Verstoß gegen Immisonsschutzgesetz oder was? Laß die mal anzeigen, dann hat die Polizei was zum Lachen. Rumkommen wird dabei gar nix.
In welcher Bauordung steht, daß man in seiner Garage nicht sein Auto lackieren darf, mit Sprühdose?
In der von Land, einfach mal reinschauen oder einfach hier wegbleiben. Bei so einem geballten Unwissen bekomme ich immer Schluckauf.
Ja ja, immer diese Handys mit ihren Fehlern.
Bei uns kostet so etwas 500 EUR Bußgeld, wenn nichts passiert. Da ja mit der Dose Gase in die Umwelt geblasen werden, kann es natürlich eine Tasse mehr werden.
Viel Glück.
Jetzt nenn doch mal nen § oder ne Verordnung, wo das drin steht.
Darf ich dann mein Haarspray mit Treibgas noch im meiner Wohnung benutzen?
Oh, dieser Kenner schon wieder? Es geht nicht um die Dose, es geht doch um eine Garage und dafür gibt es eben Vorgaben, was in eine Garage darf und was in einer Garage gemacht werden darf.
Alles doch ganz einfach, für die, die schon eine Garage haben.
Garage:
Die Reparatur von Fahrzeugen in den in der Baugenehmigung vom
27.7.1983 als Garage und Abstellraum genehmigten Räumen stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, Art. 55 Abs. 1 BayBO, da sie die mit der Genehmigung verbundene Variationsbreite (BayVGH, Urt. v. 19.5.2011, 2 B 11.353, zitiert nach juris) überschreitet.
Eine gesetzliche Definition für den Begriff einer Garage gab es zum
Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung nicht. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GaV, bei Erlass der Baugenehmigung i.d.F. 1.1.1983) wird eine Garage als Summe der Abstell- und Verkehrsflächen beschrieben. Nach § 1 Abs. 1 GaV (i.d.F. v. 30.11.1993, gültig bis 31.12.2007) dient die Garage dem Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Die nunmehr geltenden Begriffsbestimmung in Art. 2 Abs.
8 S. 2 BayBO (2008), die den Definitionen in anderen Landesbaugesetzen entspricht, sind Garagen „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen“.
Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Durchführung von Reparaturen als unzulässig angesehen (OVG Münster, B.
v. 3.9.2008, 7 B 917/08, zitiert nach juris).
Wenn du dein eigenes Auto wieder in Ordnung bringst und das nicht mitten in der Nacht tust, kann wohl kaum jemand was dagegen haben. Schließlich soll man Lackspray nicht in geschlossenen Räumen verwenden, der frische Lack braucht aber Schutz.
Was anderes wär´s wenn du da in Heimarbeit deine eigene Schrauberwerkstätte hast und auch Kundenaufträge bearbeiten würdest. Also viel Lärm und viel Betrieb, vielleicht auch noch zugestellter Parkplatz oder Grünflächen.
Bei uns ist der kaum jemand der Bügermeister und der darf 500 EUR einnehmen, so die Gerichte unter Beachtung der Bauordnung.
Toller Tipp?
Bitte hör auf, hier Halbwissen zu verbreiten.
Lese nur gegentlich die Zeitung. Da kommt oft etwas für die, die es noch nicht können oder wollen.
Wegen was wollen sie dich denn anzeigen? Geruchsbelästigung? Also das wird normal wegen Geringfügigkeit eingestellt. In deiner eigenen Garage kannst du an Wochentagen machen, was du willst.
Und warum sehen die Gerichte das hier bei uns total anders?
Das Baurecht ist doch klar und deutlich und somit bekommt der Bürgermeister hier bei uns eine Spende in Höhe von 500 EUR, wenn das Bußgeldamt davon erfährt. Die haben Telefon, also kein Problem.
Was hat das mit Baurecht zu tun?
Dir ist klar, dass das Baurecht überhaupt nichts mit Strafanzeigen zu tun hat??
Und was ist eigentlich ein Bußgeldamt und warum bekommt bei euch der Bürgermeister das Geld und nicht die Gemeindekasse?
Schon einmal etwas von der Bauordnung gehört und warum kostet es hier bei uns 500 EUR Bußgeld bei Zuwiderhandlung?