Wasser vom Panorama Dach fließt rein, Gewährleistung vom Händler?
Hey, habe vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft.
War gestern in einer anderen Waschstraße wo der druck wohl mehr ist als bei anderen Waschstraßen. Durch das Panoramadach ist Wasser ins Auto eingedrungen.
War beim Verkäufer und habe es ihm gezeigt dass das Dachhimmel von innen Nass ist. Er hat mir vorgeworfen ich habe das Dach beim Autowaschen aufgelassen.
Bin wieder zur Waschstraße und hab ein Video gemacht, was ich Ihm geschickt habe.
Er stellt sich quer uns sagt ich hab damit nichts zutun. Das ist dein Pech.
Wie sieht das rechtlich aus?
Habe am 28.04.18 das Auto bei Ihm mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Sorry fürd späte Meldung. Bin nicht oft online.
Wenn er einen Laden (Gebrauchtwagenhande) auf macht wird er sich wohl mit Recht auskennen und wissen dass Sie im Recht sind. Am besten ihn damit konfrontieren dass Sie sich Ihres Rechtes sicher sind und eine schnelle Einigung billiger für Ihn ist als Sie so lange hin zu halten bis Sie keine Wahl mehr haben als vor Gericht zu gehen. Denn wenn Sie sich hinhalten lassen bis die 6 Monate abgelaufen sind, verfallen Ihre Ansprüche dadurch dass Sie schlecht beweisen können dass das Dach zu war. Was zählt ist auch nicht das Datum der Verhandlung. Nur das ganze Papierzeug muss rechtzeitig bei Gericht klar gemacht werden. Meist gibt der Händler nach sobald ein Gerichtstermin bei ihm einflattert. Wenn nicht verliert er vor Gericht und muss alles (Auch ihren Anwalt) zahlen oder er erscheint nicht weshalb auch sofort Sie die Verhandlung gewonnen haben und er alles zahlen muss.
Bei sachgemäßer Handhabung muss der Händler haften. Die Beweislast liegt die ersten 6 Monate beim Händler. Das heißt er muss beweisen dass Sie das Dach öffen gelassen haben oder der Druck der Waschanlage viel zu hoch war. Erst ab dem siebten Monat liegt die Beweislast beim Kunden. Also gleich zum Anwalt. Denn auch wenn die Streitigkeiten und das Ereignis schon nach vier Monaten begannen liegt die Beweislast bei Ihnen wenn Sie sich jetzt hinhalten lassen bis die 6 Monate rum sind. In dem Fall müssten Sie dann beweisen dass das Dach geschlossen war.
hört sich aufjedenfall nicht schlecht an, leider ist meine Rechtschutzversicherung zu Juli 2018 gekündigt und die neue hat noch Wartezeit. hab da Angst, gegen anzugehen...