Trockner brannte ... Versicherung zahlt nicht ...
Mein Trockner brannte: deutlich sichtbar, mein Mann und ich haben ihn gelöscht. Meldung bei der Versicherung. Sie zahlen nicht mit der Begründung "Kurzschluß oder Überspannung an elektr. Geräten, keine Erstattung, da -mit oder ohne Feuererscheinung- ausgeschlossen." Mein Gerät steht noch beim Werkstattmeister, Foto ging an Versicherung. Habe ich meine Beweispflicht erfüllt? Habe ich meine Sorgfaltspflicht erfüllt, in dem ich löschte (größerer Schaden wurde vermieden) oder hätte ich das Haus abbrennen lassen sollen? Wie weit geht meine Beweispflicht? Gutachterkosten gingen auf meine Rechnung. Nun möchte ich wissen, wie ich mich weiter verhalten soll. Es liegt eindeutig ein "Brandschaden" vor. Außerdem möchte ich wissen, ob es eine übergeordnete Stelle für diese Agentur gibt (Bayr. Versicherungskammer)? Seid so nett und gebt mir einen Tipp ... ich habe mich ehrlich verhalten, in 30 Jahren geringe Schäden verursacht. Auch jetzt, leicht angesäuert, möchte ich sachlich bleiben.
10 Antworten
Romjia hat es schon ganz richtig dargestellt. Entscheidend für die Leistung der Versicherung ist hier die Brandursache. Da das Gerät noch in der Fachwerkstatt steht, kannst Du den Techniker befragen. Andere Möglichkeiten als Brandursache könnten sein, Überhitzung eines Lagers oder Flusen, die an die Heizelemente gelangt sind.
Sollte er Dir jedoch einen Kurzschluss oder Überspannung als Grund nennen, muss die Versicherung, wegen Leistungsausschluss nicht zahlen. Dann kannst um eine Kulanz ersuchen, eine freiwillige Zahlleistung der Versicherung. Um letzteres zu erzielen, sollte man sich aber nicht allzu sehr entzweien.
"Darf es auch gar nicht geben." Wer sagt das denn? das steht nirgendwo geschrieben und ist allein Sache der (in diesem Fall) Versicherung.
Eben nicht, die Versicherer haben die Beitragszahlungen treuhänderisch zu verwalten. Dfür gibts es das VVG. Bei den sog. Kulanzzahlungen geht es IMMER darum, über dieses Hintertürchen einen neuen Vertrag rein zu holen. Der Schadenssachbearbeiter wird da auch nicht mitmachen, wenn die Schadensursache feststeht.
Vielen Dank für das Sternchen.
Der Fall ist eigentlich eindeutig: Brandschaden aus Gerätedefekt. Dies ist im Rahmen der Hausratversicherung allgemeinüblich - soll heißen: gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen dieser Sparte - abgesichert. Die Vorgehensweise war nach meinem Dafürhalten auch völlig korrekt. Im Moment der Feststellung solche Maßnahmen zu treffen, die eine Schadensausweitung verhindern, ist rechtlich immer geboten und kann dann, selbst wenn hieraus so genannte Nebenschäden hervorgegangen sein sollten, nicht zum Vorwurf erhoben oder von einer Ersatzleistung ausgeschlossen werden. Hier hilft nur eins: Die Versicherung schriftlich und ausdrücklich mit der Forderung einer ordnungsgemäßen Schadensregulierung konfrontieren. Anruf hilft da wenig, den hat's ggf. bei späterer Aufklärung nie gegeben. Ganz konkret schreiben: Schadenshergang schildern, Rechnungen einreichen mit - so vorhanden - Bilddokumentation, Zeugenbenennung und ggf. Rücksprachemöglichkeit mit rechnungstellenden Stellen zur Schadensregulierung, Zahlung fällig stellen auf Konto-Nr. ... BLZ ... (Kontoinhaber angeben) und "aus die Maus!". Die Versicherung hat ihren eigenen Vertragsbedingungen nach zu leisten. Im Falle der Verweigerung gleich mit ankündigen, daß in Vorkasse entstandene Kosten mit zur Last gelegt werden und auch die Kosten des ggf. aufgenötigten Rechtsweges der Versicherung gehören werden. Bei der eigenen Bank ein (Unter-)Konto anlegen, auf das die für die Schadensregulierung geleisteten Beträge belastet werden zur Leihe, soll heißen: gegen Zins. Dieser Nachweis wird benötigt zum Ausweis des entstandenen Schadens für den Fall ggf. gerichtlich notwendiger Klärung. Nur wer "taff" vorgeht, erhält hier auch schnurstraks sein Geld!
Herzlichen Dank, du bist eine der wenigen Menschen, die mich froh stimmen! Als Versicherungsnehmer wird man zunächst gerne als "Betrüger" eingestuft. Weißt du, dass ich bei drohendem Gewitter, schleunigst zusehe, alle Stecker zu ziehen??? Fast panisch hoffe ich dann, keinen vergessen zu haben, nur damit ich allen Querelen mit einer Versicherung aus dem Weg gehen kann. So, wie du den Ablauf schilderst (nach dem Schaden), bin ich vorgegangen. Danke sehr für deine mutmachenden Worte!
Es geht doch nicht um den Brandschaden oder das dir keiner glaubt das der Trockner gebrand hat. Es geht umd den Grund weswegen das Feuer überhaupt erst entstanden ist. Feuer entsteht nicht einfach so. Da muss also ein Kurzschluss oder eine Überspannung des Geräts vorgelegen haben. Und DAS ist bei dir nicht versichert gewesen. Sollte der Gutachter einen anderen Grund finden wieso der Trockner gebrand hat ist das gut für dich und du kannst es nochmal bei der Versicherung versuchen. Aber so wie es jetzt aussieht hast du eine VErsicherung abgeschlossen bei der Schäden durch Kurzschluß und Überspannung ausgeschlossen sind.
Überspannungsschäden wurde eigenartigerweise bisher bezahlt - kam aber selten vor. Der Grund, warum etwas brennt ... sei völlig unerheblich ... sagt eine andere, namhafte Versicherung. "Brand" ist wichtig und der ist in meiner Police!
Was eine andere Versicherung sagt is für dich völlig unwichtig. Wenn das bei denen so ist dann wechsel dahin. Bei deiner Versicherung scheint es aber anders zu sein. Nimm deine Police zur Hand und lies alles durch.
Bei den Überspannungsschäden sind meistens elektronische Bauteile betroffen, die werden auch erstattet, (wenn es eingeschlossen ist). Mach eine Aufstellung, was alles durch den Rauch versaut wurde.
Guck Dir Deine Police an. Wenn das: "Kurzschluß oder Überspannung an elektr. Geräten -mit oder ohne Feuererscheinung ist ausgeschlossen" drinsteht, bekommst Du nichts. Kündige ihnen in dem Fall an, dass Du die Versicherung wechselst. Vielleicht machen sie dann noch was auf Kulanz.
@Sonderzeichen: steht so nicht drin!
Dann aber fix zum Anwalt. :-)
wohl kaum
Kulanz ist ein Fremdwort geworden - hat man mir auch schon gesagt. Kann eine Verbraucherschutzstelle helfen? Gibt es eine Obmudsfrau/-mann in solchen Fällen?
Weder das eine noch das andere wird helfen. Wenn es ein Kurschluss war gilt das was in der Police steht. Die hast du abgeschlossen, du solltest also wissen was du versichert hast. ( Weiß man nie weil man sich nie alles durchliest, aber du solltest es wissen) Der Verbraucherschutz nützt dir was, wenn du über den Tisch gezogen werden sollst. Wenn du also auch den Kurzschluss versichert hättest und die Versicherung sich trotzdem windet.
Den Ombudsmann findest du im Internet. Außerdem gibt es die BAFIN. Die käme ABER NUR IN bETRACHT; WENN EIN bERATUNGSFEHLER DURCH DEN vERMITTLER VORLIEGT:
Klauseln gibt es bei Versicherungen immer. Und wenn sie diese Klausel haben, dann wirst du nichts machen können. Und die Maschine wird ja wohl wegen einem Kurzschluß gebrannt haben........
Ober Kurzschluss oder nicht: es brannte und zwar gruselig, mit entsetzlichem Rauch! Die Ursache muss nicht zwangsweise "überspannung", "Kurzschluß" sein, es gibt dafür viele Gründe.
Welche?
Zu welchem Ergebniss ist denn der Gutachter gekommen? Denn darum geht es ja. Wenn er sagt Kurzschluss. Pech gehabt. Ansonsten nenn doch mal die vielen Gründe weswegen ein Trockner so abbrennen kann.
Muss ich meinen Werkstattmeister noch mal fragen, der nannte auch andere Möglichkeiten. Leider hab ich´s wieder vergessen ;-)
Dann nix wie hin da. Wie Eurofuch sagte, wenn ein anderer Grund vorliegt der nicht in der Police steht hast du Glück. Dann schick das Gutachten zur Versicherung und die werden dann auch zahlen. Wenn es aber am Kurzschluss lag has du Pech. Das ist dann auch nicht die Schuld der Versicherung. Die versuchen natürlich immer das sie nicht zahlen müssen. Davon leben die. Du musst einfach beim nächstenmal schauen was für Sachen können passieren und dazu gehört auch ein Kurzschluss.
Meine Police ist 30 Jahre alt!!! Den genauen Wortlaut: Überspannung, Brand kann ich finden ... nur hängt sich alles am "Kurzschluß" auf. Warum? Es hat gebrannt .... nachweislich.
Wie schon gesagt wichtig ist nicht das Ergebnis ( also der Brand) sondern die Ursache ( Kurzschluss). Wieso hat es gebrand? Wenn es der Kurzschluss war kann ja kaum der dadurch entstandene Brand plötzlich wieder versichert sein. Ist der Brand aus anderen Gründen entstanden die versichert sind gibt es auch Geld. Ein 30 Jahre alter Vertrag ist immer ein Problem. Sowas sollte man regelmäßig überprüfen lassen ob alles noch zeitgemäß und aktuell ist.
Puh, nun werde ich wenigstens anständig informiert und wieder schlauer, doll, was? Kann man sich dafür was kaufen? Nee ....
Ja ne richtige Versicherung. Vieleicht hast ja aber Dussel und dein Trockner hat eben nicht wegen nem Kurzschluss gebrand.
Folgeschäden durch den Rauch sind versichert. Da habe ich schon mal über 20.000 DM ausgezahlt nur für Reinigung der Textilien.
Noch mal, Kulanz gibt es überhaupt nicht. Darf es auch gar nicht geben. Schließlich handelt es sich um die Gelder der Beitragszahler