Allein mieten und zu zweit beziehen?

12 Antworten

Das klingt schon fast nach Betrug.... korrigiert mich.
Ausserdem muss da ja auch der Vermieter mitspielen.
Wenn Dein Freund dann bei Dir wohnt muss er sich ja auch ummelden und der Vermieter muss auch darüber informiert werden.

ich würde das nicht machen. Bleibt bei der Wahrheit!!

Wenn dein "Freund" dir den Vorschlag macht, dich strafbar zu machen, muss er dich wirklich sehr lieben. Erstens muss der Vermieter Bescheid wissen, dass ihr beide einzieht, zweitens finde ich es link von ihn, dich den Vertrag allein unterschreiben zu lassen, falls er die Miete nicht zahlt, laufen die Schulden alleine auf dich und du sitzt dann ohne Einkommen da! Wenn das Amt heraus bekommt dass du nicht allein unter der Adresse gemeldet bist--das ist für die ein klacks--- brummen sie dir eine Strafe auf , dass dir schlecht wird, die Leistungen wollen die ebenfalls wieder.An deiner stelle würde ich mir das fünf mal gründlichst überlegen!!!!

Wer die Wohnung im Endeffekt anmietet ist dem Amt egal - wichtig ist, dass Du angeben musst, mit Deinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben - dann wird in jedem Fall sein Einkommen mit angerechnet.

Wenn Du solch wichtige Details verschweigst, riskierst Du, alle bewilligten Leistungen zurückzahlen zu müssen.

Es ist m. M. nach auch ziemlich frech von Deinem Freund, Dir so etwas vorzuschlagen - warum steht er nicht zu Dir, bzw. Euch als Paar und trägt seinen finanziellen Beitrag an der Wohnungseinrichtung bei?

MKausK  09.02.2017, 10:39

weil er ein Lump ist

Juliamx 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 10:43
@MKausK

Wir wollen mal nicht beleidigend werden 😉 Und ausserdem haben uns das auch mehrere Freunde geraten das so zu machen!

Samika68  09.02.2017, 10:45
@Juliamx

Da wundert es mich nicht, wenn der Steuerzahler einen dicken Hals bekommt!

Wer genügend Einkommen hat, der soll auch für seinen Lebensunterhalt aufkommen - ohne Tricks und Betrug.

Sozialleistungen sind für Menschen gedacht, die es ohne Hilfe nicht schaffen.

Der Vermieter muss wissen, wie viele Personen in der Wohnung leben.

Spätestens bei der Wasserabrechnung wird es auffallen, dass man z.B. Durch Duschen, Toilettenspülung etc. Viel mehr Wasser benutzt hat, als im Durchschnitt für eine Person berechnet.

Für eine Person liegt das ja glaubich bei 2.000 kW... Bei 2 Personen ist man bei 2.500 kW.

Außerdem muss dein Freund ja irgendwo gemeldet sein, wegen Post etc.

Ich bin auch der Meinung, dass es ziemlich frech von deinen Partner ist, wenn nur du die Wohnung anmieten sollst. Will er also nichts für die Wohnung mitzahlen? Ich finde, wenn man eine gemeinsame Wohnung bezieht, sollte man sich die Kosten aufteilen.

Betrug von Mieten bei 1Person mit 2Personen kann auffallen und dann gibt es mit dem Amt richtig ärger und du darfst dann sehr viel zurückzahlen.

Ich glaub wenn die Whg an sich schon zu groß ist für eine Person wird dir das Amt nicht unbedingt helfen-du müsstest eine Whg mieten die von der Größe für 1 Person ist-aber probieren kannst du das :-)

Wenn die Whg zb 60qm hat is das glaub zu groß für 1 person

Kannst ja dem Vermieter sagen das du die Whg alleine beziehst aber dein Freund dann etwas "später" zu dir zieht - warum sollte der da was dagegen habn...