Zweckerklärung für Grundschulden begrenzte Sicherung?
Hallo Community,
mein Bruder und ich haben zusammen eine Immobilie geerbt.
Wir haben uns geeinigt das er sie übernimmt und mich ausbezahlt.
Hierzu möchte er bei der Bank einen Immobiliar- Verbrauchsdarlehen abschließen,bei dem er als Darlehensnehmer eingetragen ist.
Ich habe hier eine Zweckerklärung für Grundschulden mit begrenzte Sicherung über Betrag X+1
liegen die ich unterschreiben soll. Wobei X für meine Ablöse steht.
Er sagt ich müsse diesen Vertrag unterschreiben um mein Geld zu bekommen und aus dem Grundbuch ausgetragen zu werden.
Jedoch ist mir schleierhaft wieso ich was bei einer Bank unterschreiben soll.
Hafte ich mit Unterzeichnung der Zweckerklärung wenn ich aus dem Grundbuch ausgetragen werde?
Grüße
1 Antwort
Mir ist unklar warum DU die Zweckerklärung unterschreiben sollst.
Bist du Darlehensnehmer?
Solltest du besser über einen Anwalt mit deinem Bruder verhandeln?
Was ist eine Zweckerklärung für Grundschulden?Bei der Zweckerklärung, auch als Sicherungsabrede oder Zweckbestimmungserklärung bezeichnet, handelt es sich um einen Vertrag zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer. Dabei vereinbaren die Bank (Sicherungsnehmer) und der Kreditnehmer (Sicherungsgeber), welche Forderungen des Kreditgebers im Einzelnen mit einer Grundschuld besichert werden sollen. Sie regelt damit in Verbindung mit der Grundschuld das Haftungsrisiko des Darlehensnehmers.
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