Was tun, wenn man bei Tiefkühlkuchen Kirschkern findet?
Hallo, ich habe mir gestern aus dem Supermarkt einen Kuchen gekauft, den man auftauen muss. Als ich den heute gegessen habe, habe ich auf ein Kirschkern gebissen! Ich bin immer noch sehr schockiert. Dieser Kuchen enthält zwar Kirschen, aber das heißt ja nicht, dass es normal ist, dass auch die Kernen mit drin sind. Ich habe auf die Verpackung geschaut und da steht nur etwas von Schalenfrüchten.
Ich möchte die Firma anschreiben und mich beschweren.
Meine Frage ist, wie soll ich das anstellen? Was soll ich genau schreiben und, habe ich überhaupt ein Recht mich zu beschweren?
Auf eine Antwort wäre ich sehr dankbar
8 Antworten
Kirschen enthalten keine Kerne, sondern einen Kern. Da ist es nicht verwunderlich, wenn sich in deinem Kuchen ein Kern in der Kirsche befunden hat.
Steht auf der Verkackung, dass alle Kirschen entkernt wurden?
Also ohne Flachs, ich kenne einen Bäcker PERSÖNLICH, der einem Kunden eine neue Keramikkrone bezahlen musste, weil der auf einen Kirschkern biss.
Zukünftig keinen mehr kaufen mit Kirschen, es gibt schließlich genug Ersatzstoffe, ohne Steine.
Albern, Kirschen enthalten nun mal Steine. Und so kann es vorkommen, dass Kirschkuchen Kirschkerne enthält.
Meine Empfehlung: Iss Apfelkuchen, der enthält keine Kirschkerne.
Das sich bei industrieller Massenproduktion mal eine Kirschkern durchs Raster fällt ist völlig normal.
Danke für deine neutrale Antwort!
Entgegen anderer Meinungen hier bin ich sicher, daß da das Produkthaftungsgesetz greifen könnte, wenn Dir ein Schaden dadurch entstanden wäre.
z.B. Zahn oder Krone abgebrochen.
Im Kuchen hat der Stein nichts zu suchen, aber - klar, kann mal vorkommen.
Du kannst den Hersteller darüber informieren, aber ob es etwas bringt....
Denn so wie ich das lese ist Dir ja kein Schaden entstanden, oder ?
Dann würde ich versuchen, den Hersteller haftbar zu machen. Schreibe ihn an.... und dazu ein Attest / Befund vom ZA.
Hast Du denn noch das komplette Beweisstück, oder ist fast alles schon Richtung Darm?
Stimmt, das wäre hilfreich....
Erstens wird der Hersteller sehr wahrscheinlich auf der Verpackung geschrieben haben, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz sorgfältiger Prüfung versehentlich eine Frucht nicht entsteint würde. Bitte kontrolliere das vorher.
Wenn du dir den Tag kaputtgebissen hast, kannst du entweder nach §1 ProdHaftG Schadensersatz verlangen (§3 I lit. b - Gebrauch, den man berechtigterweise erwarten kann) oder nach § 823 I BGB eine Verkehrssicherungspflicht des Herstellers beanstanden (Produkthaftung) also dein Rechtsgut Körper wurde durch ein Unterlassen des Herstellers in seiner Integrität geschädigt. Möglich ist da ein Fabrikationsfehler. Nur Vorsicht! Der Hersteller kann sich hier von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass es nur ein Außreißer war und nicht die Regel ist.
- Anhaltspunkte für eine Formulierung in deiner Beschwerde
Danke für eure Antworten! Nein, ich habe nichts finden können... und nein, auf der Verpackung steht nichts der Gleichen. Das mache ich dann mal, danke
Danke für deine Antwort! Ich habe sehr starke Zahnschmerzen und sehe jetzt im Spiegel, dass mir ein kleiner Teil abgebrochen ist. Es ist minimal aber ich sehe es halt