Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?
Hallo liebe Community,
Meine Frage richtet sich ausschließlich an Leute die in der Finanz/Steuer oder im Bankwesen tätig sind und qualifizierte/nachweisbare Aussagen machen können. Die ein/auszahlgrenze für deutsche Banken beläuft sich meines wissens nach auf 14999.- pro monat, kleine beträge( gleicher Ursprung ) werden zusammengefasst (GWG). Meine frage lautet: Wie und in welchen relationen stehen Banken im zusammenhang mit der Steuerfahndung? Sofern man 14999.- pro monat aufs Konto einzahlen kann, könnte man ja auch Täglich 500.- aus einem Automaten abheben, ohne eine Bank zu betreten. Und somit einen 15k in und ausfluss zu haben( Ohne das die Bank etwas sagt?) Da Banken ab diesem maximum von 15k eine Verdachtsmeldung machen müssen (Ungewollt) erschließt es sich mir nicht in welchem Zusammenhang das mit meinem Regulären verdienst steht. Also prinzipiell könnte ich also als Student jeden Monat 14999 auf mein Konto einzahlen und jeden tag 500 abheben (ohne eine Verdachtsmeldung). Nichts desto trotz bin ich mir sicher, dass aufgrund des Standes ( in dem Falle Student) ein Verdacht einhergeht. Was ist Möglich, was ist Kritisch, und was ist auf keinen Fall machbar ohne Aufsehen zu erregen? PS (Moderatoren/Moralapostel): Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Gedankenexperiment mit Geld in Deutschland zu handeln, wessen Herkunft unbekannt ist. Meines erachtens nach ist es also machbar pro Monat mit 15000€ Ein und auszuhandeln ohne das überhaupt jemand davon erfährt, außer die Bank die den Geldfluss beobachtet, diesen aber als ok ansieht da er die Grenze nicht überschreitet. Oder spielen andere Faktoren eine Rolle wie der Gemütszustand des Bankberaters der solche Summen auf dem Konto eines Studenten ohne Einkommen sieht? Vielen dank an die jenigen die sich die Zeit genommen haben mein Anliegen durchzulesen und ihre Meinung abgeben. Lg / Schönen tag :)
2 Antworten
Es ist eine gesetzliche Verpflichtung für Bankinstitute, um Geldwäsche zu unterbinden. Bei hohen Gehaltseingängen von Geschäftsführern wäre dies dann monatlich der Fall.
Das Augenmerk soll sich auf Fälle konzentrieren, bei dem der Empfänger oder der Leistende evtl. Gelder verschiebt.
*Gesetz zur Geldwäsche*
Sonst wären Firmen wie Boing und Airbus permanent in Verdacht.
Nein, die Anzeigepflicht liegt bei der Bank.
Ansonsten wäre jede Geldbewegung oberhalb des Meldetatbestandes anzuzeigen.
Die GWG-Prüfung bezieht sich zunächst automatisch auf die Höhe der einzelnen Einzahlung. Der Betrag von EUR 14.999,00 ist hier richtig genannt. Bis zu diesem Betrag passiert beim Vorgang der Einzahlung zunächst nichts.
ABER: Bei den Banken laufen im Hintergrund eine Vielzahl von Kontrollprozessen. (Compliance/GWG etc.). Es wird laufend abgeglichen, ob der Umsatz auf dem Konto zu der Branche des Kunden passt. Das erwähnte Beispiel mit dem Studenten und der hohen Einzahlungen würde nach wenigen Wochen auf einer Kontroll-Liste des zuständigen Bankberaters landen, der eine Plausi-Prüfung durchführen muss. Kann der Kunde dann die Herkunft der Gelder nicht erklären, wird die GEG-Abteilung eingeschaltet, die in der Regel dann den Berater auffordert, die Bankverbindung zu kündigen.
"Bei hohen Gehaltseingängen von Geschäftsführern wäre dies dann monatlich der Fall."
Wie? bezieht sich dieses Monatliche Maximum nicht auf 0815 Leute?