Was tun wenn Auto ohne Kaufvertrag gekauft?
Hallo Leute,
Erst mal alles von Anfang an:
Also heute waren Bekannte von mir auf einer Messe von Autos oder so und haben dort ein Auto gekauft.Genauer gesagt ein VW Touran.So das Auto an sich ist eigentlich ganz ok,doch das Problem ist ,dass sie es ohne einen Kaufvertrag gekauft haben(außerdem haben sie es von einem Markler gekauft).Und sie haben jetzt auch nur einen Schlüssel,denn der Markler meinte ,dass der zweite Schlüssel verloren gegeangen ist ,er ihn aber noch nachreichen würde.Also,sie haben die Papiere vom Auto bekommen und so...dabei war auch der TÜV Schein.So und das Problem ist ,dass der TÜV Schein schon älter ist bzw.der TÜV Schein von einem älteren TÜV stammt(2011).Und auf den Autopapieren ist auch der aktuelle TÜV eingetragen. Bedeutet das,dass der aktuelle TÜV gültig ist,oder braucht man auch den dazugehörigen TÜV Schein. : / Außerdem braucht man nicht den Kaufvertrag um das Auto an zu melden? Und gehört das Auto jetzt uns?Und der Markler weis auch wo wir wohnen,weil er das Auto zu uns gefahren hat. Was ist wenn er jetzt einfach kommt und das Auto nimmt,immerhin hat er den zweiten Schlüssel--zumindestens glaub ich es nicht,dass der Schlüssel weg ist...Ich weiss nicht was ich bzw.wir tun können????
Danke schon mal voraus. : )
LG meereslicht1
3 Antworten
Was den TÜV angeht, ist der Eintrag im KFZ-Schein massgeblich, und die Plakette an den Nummernschildern.
Eigentümer eines Fahrzeugs ist immer der, der den Fahrzeugbrief hat. Wenn Du den Brief nicht bekommen hast, ist Dein Geld wohl futsch.
Abgesehen davon hätte ich Bedenken, dass der Verkäufer mit dem zweiten Schlüssel das Auto wieder "abholt". Um das zu verhindern, gibt es Lenkradkrallen. Bis zum Einbau das Auto an einem anderen Ort parken.
Stimmt, hier nachzulesen
www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
der aktuelle TÜV ist gültig. Wenn ihr die Papiere habt braucht ihr keinen Kaufvertrag, ihr könnt das Auto ummelden. Neue Schließanlage einbauen lassen, aber von einer VW-Werkstatt!
Ok,danke.Hab mir schon Sorgen gemacht... :)
Es gibt einen Kaufvertrag, und zwar einen mündlichen. Der ist genauso gültig wie ein schriftlicher, auch wenn ein schriftlicher natürlich besser gewesen wäre. Es muss auch kein Kaufvertrag für die Anmeldung vorgelegt werden. Ein Beleg über die gültige HU ("TÜV") wäre zwar schön, aber die Gültigkeit ist in dem Fahrzeugschein eingetragen und wird üblicherweise bei der Anmeldung auch akzeptiert.
Da es nur einen Schlüssel gibt: Unbedingt die Versicherung darüber informieren! Zusätzlich den verlorenen Schlüssel in einer Werkstatt sperren lassen. Dann kann damit zwar noch das Auto aufgeschlossen aber nicht gestartet werden.
Der Fahrzeugbrief sagt absolut nichts über den Eigentümer aus, das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Wer es nicht glaubt: Einfach mal reinschauen, dort steht sogar geschrieben "Der Halter wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"