Was tun bei Lärmbelästigung durch Besuch
Hallo. Ich wohne seit 7Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Seit April diesen jahres wohnt eine Frau über mir, diese bekommt ständig Besuch von einer anderen Frau mit 3 Kindern. Diese bleibt dann entweder das ganze Wochenende oder in den Ferien auch gerne mal etwas länger. Nun zu dem eigentlichen Problem....Es findet eine extreme Lärmbelästigung statt durch ständiges gerenne und gehopse, sowie steitigkeiten. Bei der Wohnung handelt es sich um eine 2 ZKB Wohnung mit ca. 50 m2.Habe schon zweimal mit der Mieterin gesprochen aber ohne Erfolg. Der Vermieter meint ich solle noch mal mit ihr reden, was ich aber nicht mehr möchte, da es ja sowieso nichts bringt. Was kann ich tun. Langsam bin ich am verzweifeln. Ist der totale Stress.
3 Antworten
Ruf die Polizei an. Die kümmern sich drum. Hört sich villeicht hart an aber Lärmbelästigung ist ein verstoß gegen das Gesetz. Wenn die ihre klappe nicht halten ruf die Polizei wieder an. Irgendwann kann der Vermieter auch die leute rausschmeissen ;)
Kinderlärm ist nach geltender Rechtssprechung zu akzeptieren (leider). Für Schalldämmung und Trittschalldämmung ist der Vermieter zuständig. Würde mir an deiner Stelle nochmal eine Rechtsberatung holen, könnte mir aber vorstellen, dass du über die Lärmzeiten Protokoll führst und dann dem Vermieter eine Frist setzt bis zu der er Abhilfe zu schaffen hat, ansonsten angemessene Mietminderung.
Bis dahin ist der Tipp mit den Ohrenstöpseln gut
Ich fühle mit dir - Mut und Kraft.
Naja den ganzen Tag mit Ohrenstöpse ist ja auch keine Lösung. Aber danke.
Hol Dir Ohrenstöpsel.
Kinder kann man nicht abstellen und Besuch ist nicht verboten, egal, wie groß die Wohnung ist.
Also ich habe echt nichts gegen Kinder. Habe ja selber welche. Nur mal so am Rande. Aber man kann seine Kids auch unter Kontrolle halten. Zumal man irgenwo zu besuch ist.Ich gehe die ganze Woche arbeiten und muss sehr früh aufstehen, da ist es ja wohl nicht zuviel verlangt ,wenn man am WE mal etwas länger als 6:30 Uhr schlafen möchte. Und ich kann mir auch nicht vorstellen. ,dass ich diesen Krach auch tagsüber ertragen muss. Oder?
Musst Du aber - außer in den gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten.
"An die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten - 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr - sollten sich generell auch Kinder halten"
Auch ich habe Kinder. Daher weiß ich, wie problematisch das sein kann.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 13.00-15.00 Uhr.
Das steht aber meist auch im Mietvertag, den man unterschrieben hat.
Dann muss die FG ja den "Krach" noch länger hinnehmen;)
Ja aber lärmbelästigung ist verboten ;)