Was tun bei Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholen trotz Gegenverkehr durch jemanden, der beim Überholtwerden Gas gegeben hat (2 Insassen)?
Hallo,
ich hab ein Schreiben mit Termin zur Vorladung zur Vernehmung zu einem Vorfall von vor 5 Wochen bekommen.
"Es ist ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung anhängig...". Wegen Überholen trotz Gegenverkehr.
Ich fuhr spät nachmittags bei Dunkelheit aus einer Ortschaft hinter einem Fahrzeug mit 2 Insassen her mit exakt 50 km/h nach Tacho. Dann durch einen Bereich mit Limit 70 mit exakt 70, ein Stück mit Limit 50, mit exakt 50, dann wieder ein Stück 70 auch mit exakt 70.
Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung fuhr das Fahrzeug weiterhin mit exakt 70. Eingeschlafen. Ich beschloss auf der gut ausgebauten, breiten und geradeaus führenden Bundesstraße das Fahrzeug zu überholen. In ca. 750 m bis 1000 m ist eine Kreuzung mit Ampel. Ein entgegenkommendes Fahreug war deutlich ausreichend weit entfernt, so dass ich ganz normal und stressfrei überholen konnte. Als ich schon fast am Fahrzeug vorbei war, merkte ich, dass ich nicht weiterhin so zügig vorbei komme um mit nicht zu knapp einscheren zu können, da das Fahrzeug Gas gegeben hatte... Dazu ergab sich, dass das entgegenkommende Fahrzeug deutlich schneller entgegen kam, als zuvor zu sehen war, weil es mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und wohl seit der Kreuzug stark am beschleunigen war. Ich überlegte zu bremsen, hatte aber Angst, dass das zu überholende Fahzeug dann auch bremsen würde. Das entgegenkommende Fahrzeug betätigte frühzeitig die Lichthupe, ohne jedoch die Geschwindigkeit zu veringern, hielt sich aber gut rechts. Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich musste also Vollgas geben um vor dem Fahrzeug einscheren zu können, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte.
Fazit ist, dass alles etwas enger war als üblich, aber noch keine Gefahr zu einer Gefährdung oder gar Unfall bestand. An der Ampel stand ich bei Rot und das überholte Fahrzeug hinter mir. Ich übelegte den Fahrer zur Rede zu Stellen, verwarf dies aber, da es wohl wenig Sinn gemacht hätte sich mit 2 Personen auseinanderzusetzen.
Anscheinend haben die mich dann angezeigt wegen Überholen trozt Gegenverkehr mit Gefährdung.
Ich habe schon gegoogelt. Eigentlich finde ich, ich muss die Sache nur aus meiner Sicht schildern, aber es handelt sich um 2 Personen, die gegen mich aussagen. Ich bin auch rechtsschutzversichert, aber ich glaube nicht unbedingt, dass es die eigene Glaubwürdigkeit und die eigene "Schuldlosigkeit" erhöht, wenn man gleich einen Anwalt nimmt und meist sind die auch nur am Geld verdienen interessiert und möglichst einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen.
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Was am besten tun?
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Wie wird es gewertet und was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe?
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Kann einfach vor einer Eingabe durch Anwalt / Anhörung / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND / ODER der Führerschein entzogen werden.
Für fachkundige Beiträge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
8 Antworten
Hallo ankora,
Du solltest ohne vorher zumindest mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gesprochen zu haben keine Aussage bei der Polizei tätigen .
Damit würdest du einem guten Anwalt Verteidigungsansätze nehmen .
Das der eine schneller war als erlaubt und der andere Gas gegeben hat wirst du nicht beweisen können !
Hallo,
wenn das wirklich so war, dann solltest du das auch genauso aussagen.
Denn nach § 5 Absatz 6 StVO ist das, was der andere gemacht hat, zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
Natürlich kann dir hier keiner sagen, ob man dir glauben wird oder dem / den anderen Zeugen.
Vielleicht musst du dir auch die Frage gefallen lassen, warum du, wenn zum einen Gegenverkehr kommt und zum anderen in 1000 Metern schon wieder eine Ampel ist, überhaupt überholt hast.
Wenn du rechtsschutzversichert bist, führe doch ein erstes telefonisches Beratungsgespräch mit einem Anwalt. In diesem kann man dir auch schon den ein oder anderen Tipp geben und genau sagen, ob oder wann du den Anwalt einschalten solltest.
Dir wird eine Straftat zur Last gelegt. Da wird ohne Gerichtsverhandlung keine Strafe verhängt.
Das gibt es nur in einem Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit.
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
stimmt, sogar mehrere. Verkehrsbehinderung, Nötigung, als langsames Fahrzeug nicht das Überholen ermögicht, beim Überholtwerden beschleunigt und nicht dem Gebot der Gefahrenvermeidung gefolgt sonder sich verkehrsgefährdend verhalten.
Habe den Vernehmungstermin heute morgen erstmal abgesagt und mitgeteilt, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, bevor ich mich äußere.
Der Beamte war sehr freundlich und teilte mir die eigentlich zuständige Dienststelle (wo die Anzeige aufgenommen wurde) und das dortige Aktenzeichen mit, um Akteneinsicht anfordern und die "Schutzsschrift" ggf. eines Anwaltes direkt dort einreichen zu können.
Meine Rechtsschutzversicherung hat auch eine anwaltliche Tel.-Hotline, die ich morgen mal kontaktieren werde und dann sehe ich weiter. Heute hab ich keine Lust mehr... schlecht geschlafen...
Ich hoffe, dass aus der ganzen Sache eine andere Bewertung zu machen ist, und es zu einem Bußgeldverfahren umgewandelt wird. Weiß eigentlich auch gar nicht so recht, wo ich an dem Tag war...
Viele Grüße
ankora
Deine Schilderung des Vorfalls wird Dir kaum helfen. Der Polizeivernehmung solltest Du daher besser fernbleiben. Du bist nicht verpflichtet dort zu erscheinen und erst recht nicht irgendwas zur Sache auszusagen, zu Deinem Nachteil darf es auch nicht ausgelegt werden.
Du schreibst daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Besprich Dich erstmal, zunächst in Form einer Beratung, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Letztlich kannst Du behaupten an diesem Tag nicht gefahren zu sein. Das ist zwar eine Lügen aber Dir erlaubt. Es dürfte schwer sein Dir nachzuweisen daß Du trotzdem gefahren bist. Nach Deiner Schilderung könnte es für dir Zeugen schwer sein Dich als Fahrer/in eindeutig zu identiefizieren.
Hallo,
Danke für die schnellen Beiträge.
Knapp wurde es doch aber nicht durch mich sondern durch den, der beim Überholtwerden unerlaubt und gefährdend Gas gegeben hat.
Lichthupe betätigt hat der Gegenverkehr wohl, nachdem er merkte was los war und dass 2 Fahrzeuge ungewohnt lange nebeneinander blieben.
Meiner Erfahrung nach ist genau das was Anwälte raten, nichts sagen. Damit die Sache schwierig wird, weil man seine Glaubwürdigkeit verloren hat, wenn man nicht freimütig die Sache aus seiner Sicht schildert, wenn man unschuldig ist.
Sie streben ein Verfahren und Gerichtsverhandlungen an, um möglichst viel Geld zu verdienen und wirklich nützen tun sie einem nicht. Bisher konnte ich es immer selber besser und musste ständig aufpassen und musste hinter dem Anwalt her nachbessern und bei Gericht selber - NULL.
Ich glaube ich versuche mal den Vernehmungstermin noch zu verschieben und erkundige mich noch weiter inkl. Hotline der Rechtsschutzversicherung.
Grüße
Wenn solltest Du Dich zumindest vor Deiner Aussage beraten !! lassen.
Ein falsches Wort, falsche Formulierung bei der Polizei und kein Anwalt kann mehr etwas retten. Wenn Du schon eine Rechtschutzversicherung incl. Verkehrsrecht hast, dann nutze sie wenn möglich auch.