fahrradfahrer in 30er zone überholt und beim einscheren evtl etwas geschnitten?!
Hallo Leute,
Ich bin heute in einer 30er Zone gefahren und ein Fahrradfahrer vor mir gehabt. Der fuhr so 20 km/h. Bin auch erstmal ein ganzes Stück hinterher gefahren bis sich eine Schlage hinter mir gebildet hat (5 autos oder so) Da hab ich gedacht, musste wohl mal überholen. Habe auch überholt mir vorgeschriebener geschwindigkeit (30 km/h). Ich habe mich auch wieder rechts eingeordnet , ganz vorsihcitg, in der Hoffnung, dass Fahrrad hinter mir lässt mich wieder einscheren. Es kam nämlich eine rechts vor links Einmündung.
Nach dem Überholen habe ich natürlich in den Spiegel gekuckt dass ich vor dem wieder einscheren genug Abstand halte zum Fahrrad. War aber recht eng, weil wie gesagt ja rechts vor links kam. Und dann ist mir eingefallen, "dein vater hat ja den fahrrad träger dran gemacht!!!"
Ich hab nun Angst, dass ich den fahrradfahrer etwas geschnitten habe beim Wiedereinscheren, weil ich den Fahrradträger nicht mit einkalkuliert habe. Ich habe den Fahrradfahrer danach noch die ganze Zeit im Auge behalten. Er hat wohl irgendwie die Hand gehoben (hatte allerdings auch eine Zigarette in der Hand). Aber am ende der Straße, wo ich rechts abbiegen wollte, hat er mich zwar eingeholt, aber nichts weiter gesagt, und auch nicht geschimpft oder so.
Was kann mir passieren ? Ich habe angst, er geht zur polizei oder so und meldet mich.
PS: Bin in der Probezeit.
8 Antworten
Haha... Mach dir keine Sorgen. Da passiert nichts.
Da ist nichts passiert ! Mach Dir mal nicht so einen Kopf ! Wenn Du ihn die ganze Zeit im Auge hattest ? Ansonsten hätte er garantiert was gesagt !
Da wird nix passieren.
Woher kommt eigentlich die Annahme, das man immer Höchstgeschwindigkeit fahren muss und immer ein Recht dazu hätte? Wie der Name schon sagt, ist es das Höchste und nicht die Regel bzw. eine Mindestgeschwindigkeit.
Hast du beim überholen die entsprechenden Sicherheitsabstände zum Radfahrer eingehalten? (halbes Tacho in Fahrtrichtung 15 min + mindestens 1,5m zwischen Außenkante Spiegel bzw. Außenkante Fahrradträger und Außenkante Fahrradlenker) ? Wenn dieser Platz nicht gegeben ist, dann darfst du schlicht nicht überholen! Radfahrer sollten etwa 80 cm Abstand zur rechten Fahrbahnkante lassen, bzw. 100 cm wenn rechts von ihm Autos parken (Thema Dooring).
Immer mehr Radfahrer fahren übrigens aus Selbstschutz mittlerweile mit einer Kamera um bei solchen Fällen zur Not etwas in der Hand zu haben.
Noch etwas es ist mittlerweile so, das Radfahrer in 30 er Zonen auf der Straße fahren sollten, da in diesen zum einen keine Radwege mehr vorgesehen sind und bei Neubauten auch keine mehr angelegt werden.
Du brauchst keine Angst haben, Wenn der Radfahrer nicht weiter reagiert hat, wird auch nichts danach kommen.
Für die Zukunft einfach nicht mehr so eng vorbeifahren und einscheren bei Fahrradfahrern.
Außerdem sollte es dir schei...egal sein, wie v iele Autos schon hinter dir sind. Wenn du nicht überholen kannst ist es halt so, DU entscheidest ob es sicher ist , nicht die anderen hinter dir.,