Darf Polizei Geschwindigkeit "schätzen"?
Person A überholt innerorts ein anderes Fahrzeug. Leichter Regen, kein Gegenverkehr. Natürlich mit höherer Geschwindigkeit als zulässig um am vorherfahrenden Wagen vorbeizukommen. Beim Einscheren passiert Person A eine Gruppe von Polizisten die am Straßenrand stehen. Person A bremst nach dem Überholen wieder auf die normale Geschwindigkeit ab. Als Person A am Zielort angekommen ist, fährt ein Polizeiauto vorbei, hält aber nicht an.
Dürfen die Polizisten die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeuges schätzen und es zu Anzeige bringen (Kennzeichen evtl. erkannt)? Oder kann eine Schätzung nur dann vorgenommen werden wenn ein Streifenwagen einem anderen Auto direkt folgt?
8 Antworten
Jein,ich glaube das Tempoverstöße außerhalb von verkehrsberuhigten Zonen wohl gerichtsverwertbar belegt sein müssen.
Es ist tatsächlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt Fälle, in denen die Fahrer aufgrund der Schätzung von den jeweiligen Polizisten vor Ort, verurteilt worden sind. Grundsätzlich würde ich in so einem Fall, aufgrund der mangelnden Beweise Einspruch einlegen. Weiteres hängt dann vom Richter ab.
Österreich: Ja.
Deutschland:
Polizist am Straßenrand schätzt vorbeifahrendes Fahrzeug: Nein.
Polizist schätzt durch Nachfahren Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs: Gültig mit 10-20% Toleranz
Aber: Bei allen Delikten im fließenden Verkehr ist nur der Fahrer verantwortlich - und der muss ermittelbar sein. Wenn die Beamten also etwas von dir gewollt hätten, dann hätten sie angehalten und deine Personalien aufgenommen.
Ja dürfen sie
In Deutschland nicht. Naja, das heißt: Sie DÜRFEN natürlich - aber ihre Schätzung hat keine rechtliche Relevanz
BayObLG v. 20.10.2000: Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.
OLG Karlsruhe v. 19.06.2008: Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen.
Deshalb Antwort auf die Frage: Ja, die Polizei darf auch in Deutschland die Geschwindigkeit schätzen !