Was steht meiner Frau nach 4 Jahren Ehe an Unterhalt zu?
Hallo. Ich und meine Frau sind seit knapp 4 Jahren verheiratet und trennen uns jetzt wieder. Eigentlich ist das bei uns nicht kompliziert. Wir haben keine Kinder. Das Haus gehört mir, habe es vor der Ehe allein gebaut. Es steckt kein Geld meiner Frau drin. Ich zahl allein ab. Stehe auch allein im Grundbuch. Nach der Fertigstellung ist sie mit eingezogen. Sie besitzt noch eine Eigentumswohnung die Vermietet ist. Habe ich nichts mit zu tun. Der Hausrat gehört zum größten Teil ihr, den sie auch selbstverständlich wieder mitnimmt. Meine Frau hatte in den 5 Jahren wo sie hier lebt wechselnde Jobs. Halbe Stelle, Dreiviertel Stelle, 400 -450 € Basis Steuerklasse 5. Ich bin in Steuerklasse 3 und habe durchschnittlich seit dem 01.12.2012 3000,- Brutto. Davor 1 Jahr 2700,- und Davor (nach der Hochzeit 05.2010) 2630,- Brutto Was steht meiner Frau zu? Möchten uns im Guten Trennen. Das was ihr zusteht soll sie auch bekommen, da sie durch eine Psychische Erkrankung gehandicapt ist und sie mir leid tut. Nur zusammenleben geht nicht mehr ansonsten lande ich auch noch in der klapse. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Vielen Dank MfG W.K
3 Antworten
Derjenige von euch, der die Scheidung einreicht, braucht dazu einen Anwalt.
Könntet ihr euch ansonsten selbst einigen (Zugewinn wie Hausrat, Ersparnisse etc....), ist kein "Gegenanwalt" für das Scheidungsverfahren erforderlich.
Deiner Noch-Frau steht während des Trennungsjahres "Trennungsunterhalt" zu - von der Differenz euer "bereinigten Nettoeinkommen" sind es 3/7.
(Zugrunde gelegt werden dafür die Einkommen der letzten 12 Monate.)
Nach einer Scheidung wird von beiden Ehepartnern erwartet, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften, deshalb wird "nachehelicher Unterhalt" nur noch in Ausnahmefällen und dann meist zeitlich befristet zugesprochen (z. B. bei langer Ehedauer oder Erkrankung während der Ehe....).
Bei einer Ehedauer > 3 Jahre wird der "Versorgungsausgleich" berechnet (Rentenansprüche bzw. Aufteilung der "Rentenpunkte").
- WICHTIGSTER RATSCHLAG: Lass Dich unbedingt SOFORT von einem EIGENEN Fachanwalt für Familienrecht umfassend beraten. Das Geld ist die beste Investition, die Du jemals getätigt haben wirst. Nur so kannst Du drastische Fehler vermeiden. Zögere nicht, es gibt so viele Fallen, dass möglichst schnell alles geklärt werden muss, selbst wenn Du es gut meinst und großzügig sein willst.
- Du benötigst ohnehin einen Anwalt für die Scheidung und der sollte unbedingt auf Deiner Seite sein. Ob sie sich einen nimmt, muss sie selbst entscheiden, zu empfehlen ist es allemal. Nehmt bloß keinen gemeinsamen Anwalt, nur um Kosten zu sparen. Das geht quasi immer nach hinten los. Ein Anwalt muss grundsätzlich auf der Seite seines Mandanten sein.
- Kurz gesagt wird Deine Frau ärgerlicherweise relativ viele Deiner Rentenansprüche aus dieser Zeit erhalten, was nie wieder ausgleichbar ist. Während des Trennungsjahres steht ihr Trennungsunterhalt zu. Ob sie im Anschluß Geschiedenenunterhalt erhält oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Leider wird immer noch oft so geurteilt, obwohl der Gesetzgeber es inzwischen eigentlich anders geregelt hat. Dein Anwalt wird Dich beraten. Spare daran nicht!
- Versuche bitte, nicht allzu großzügig zu sein, denn es wird nach hinten losgehen. Jahre später wirst Du Dich ärgern und wenn du jemals eine neue Beziehung führst und Kinder haben wirst, dann spielt jeder Euro eine Rolle und keine Frau hat Verständnis dafür, wenn die Ex Geld bekommt, das der eigenen Familie fehlt. Versuche das zu vermeiden. Geschiedene werden ohnehin genau deswegen aus weiblicher Sicht mit Argwohn betrachtet.
Schau mal hier: http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt.html