Eigentumswohnung vor der Ehe gekauft aber noch nicht ganz abbezahlt...hat mein Mann im Fall einer Trennung Anspruch darauf?

4 Antworten

Soweit ich weiß, gehört dem Ehepartner die hälfte von denen was IN der Ehe angeschafft wurde. Hmm... bei Immobilien sollte man auch das Gewohnheitsrecht nicht außen vor lassen und wie viele Grauzonen der Gesetzgeber noch bietet ist schwer zu sagen. Vllt ein Gespräch beim Rechtsanwalt nehmen und schon vorweg das Beratungshonorar aushandeln (meines Wissens nach, darf das Erstgespräch nicht mehr als 250 € kosten... und ist es meist auch nicht), aber dafür hast du dann Gewissheit.

Ocean87 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:23

ja das ist es eben...was in der Ehe angeschafft wurde wäre dann im Prinzip die letzten 10.000€ die ich abbezahle. Gut, da wäre nicht das Problem... hmmm :) gute Idee mit dem Anwalt! Vielen lieben Dank für deine Antwort!!!

Dein zukünftiger Mann hätte im Fall einer Scheidung dann nur Anspruch auf die Hälte der Wertsteigerung, die die Wohnung genommen hat. Bsp. Wohnung hat zum Tag der Eheschließung (du solltest sie von einem Immobiliensachverständigen vorher bewerten lassen- kostet zwar, kann sich aber lohnen, sollte es zur Trennung kommen) einen Wert von 100.000,-- Euro.

Zum Zeitpunkt der Scheidung 110.000,--Euro = 10.000,-- Euro mehr: 2 = 5.000;-- Euro, die du ihm auszahlen musst, mehr nicht.

man kann es traurig nennen oder vorsichtig und gut bedacht! ... ich arbeite hart für das was ich erreicht habe! Deswegen nicht zu heiraten ist Blödsinn; aber man weiß eben nie was passiert und ich will am Schluss bestimmt nicht als die Dumme dasitzen; das ist alles! Ich will mich absichern, mehr nicht...Klar Ehevertrag gibts, ist aber auch nicht wirklich schön. Es hätte ja sein können es wäre so oder so safe (weil alles andere vom Grundsatz her nicht fair wäre) - daher meine Frage.


Echt traurig, dass du dir solche Gedanken machen musst. Dann doch lieber nie heiraten. Oder mit Ehevertrag. Sonst hat er Anspruch.