Was soll ich tun wenn mein Vermieter mich Betrügt ?
Er hat eine Umleitung gebaut und läst das Brunnenwasser durch meine Zwischenwasseruhr Laufen und läst dadurch meine Wohnung versorgen. Rechnet aber Trinkwasser und Abwasser von den Stadtwerke ab. So das er Gewinn Macht (Brunnenwasser ist kostenlos) . Wir haben das Wasser testen lassen ,was bei uns aus dem Wasserhahn kommt , es ist nicht als Trinkwasser zu gebrauchen . Seitdem Kochen wir mit Mineralwasser.
10 Antworten
Ich hatte auch Probleme mit dem Brunnenwasser. Du solltest das zuständig Gesundheitsamt anrufen und darum bitten, dass die Wasserqualität geprüft wird. Ich habe das gemacht und das Wasser wurde getestet.
Nach dem Testergebnis verlangte das Gesundheitsamt vom Vermieter den Einbau einer Desinfektionsanlage. Jetzt ist alls wieder in Ordnung.
Kündige deinem Vermieter dein Vorhaben an. Dann wirst du sehen, ob er dich mit nicht geeignetem Brunnenwasser versorgt. Vor den Aktionen des Gesundheitsamtes kann er sich nicht drücken.
wenn mein Vermieter bewusst mit nicht geeigneten Brunnenwasser versorgt
Du meinst, das Wasser, was bei Dir aus der Trinkwasserleitung kommt, ist Brunnenwasser und nicht wirklich Trinkwasser von der öffentlichen Wasserversorgung? Wie wird denn der Verbrauch gemessen? Mit einer geeichten Wasseruhr vom öffentlichen Wasserversorger oder aus privatem Bestand? Ist das Haus an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlosen und wenn ja, wer sagt, dass das Brunnenwasser nicht als Trinkwasser geeignet ist?
Oder handelt es sich um Brunnenwasser, das in eine separates Leitungsnetz nur für Toilettenspülung, Blumen- und Gartengießen eingespeist wird?
In diesem Fall wäre das Wasser vermutlich schon geeignet und natürlich hätte der Vermieter auch in diesem Fall ein Recht darauf, Geld für den Wasserverbrauch zu verlangen, denn immerhin stellt er dann Pumpe, Leitungsnetz und Zähler zur Verfügung.
Auch in dem Fall, dass das Haus tatsächlich nicht öffentlich versorgt wird, darf der Vermieter Geld für das Wasser aus gleichem Grund verlangen. Die Frage ist nur, ob die Höhe des Preises gerechtfertigt ist, aber wenn bei Euch der Wasserpreis allgemein eher niedrig ist, spricht nichts dagegen.
Anders wäre es, wenn die Häuser an der öffentlichen Versorgung aufwändig aufbereitetes Trinkwasser bekommen und deswegen einen recht hohen Preis zu bezahlen hätten.
Wir haben für fünf Jahren ,Wasser aus einem wasserbassin ,versorgt wurden. Angeblich war es nur für die Toilettenspülung vorgesehen. Später haben wir festgestellt das, das Wasser in der gesamten Wohnung läuft ,mit Sand in der Badewanne! In der Wohnung sind wir auch krank geworden. Kann ich den Vermieter mit einer Strafanzeige anzeigen . Da das Problem mit der Wasserqualität schon vor 20 Jahren bestand.
1. Umleitung:
Hast Du ohne diese Umleitung einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gehabt? Dann dürfte die Verwendung von Brunnenwasser als Trinkwasser nicht erlaubt sein, denn es gibt einen Anschlusszwang, wenn es eine öffentliche Versorgung gibt.
2. Zwischenzähler:
Wer hat diesen eingebaut. Die Wasserversorgung oder der Vermieter? Ist der Zähler geeicht?
3. Frischwasser, also Brunnenwasser darf er Dir theoretisch berechnen, denn es ist immerhin seine Infrastruktur, die er dafür zur Verfügung stellt. Sinn würde das aber nur machen, wenn Du dieses Wasser aus Umweltschutzgründen z. B. speziell für die Toilettenspülung oder Gartenbewässerung nutzen würdest. Ist dadurch die Qualität des "Trinkwassers", das eigentlich die öffentliche Wasserversorgung bereit stellen würde in keiner Weise erreicht, wäre die Höhe des Preises wohl nicht angemessen.
4. Abwasser: Auch das Brunnenwasser, das er Dir zur Verfügung stellt fließt am Ende wohl in den Abwasserkanal. Insofern ist es gerechtfertigt, wenn diese Mengen auch im Rahmen der Abwassergebühr berechnet werden und vielleicht ist so etwas bei Euch sogar Vorschrift.
Allerdings kommt mir auch das etwas seltsam vor.
Bei uns ist die Verwendung von Brunnenwasser oder Zisternenwasser (Regenwasser) in etwa so geregelt:
Es darf an keiner Stelle des Leitungsnetzes mit dem Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung in Berührung kommen. Es darf in einem separaten Netz z. B. für Toilettenspülung verwendet werden, aber es wird nicht als Abwasser erfasst und ist somit auch nicht gebührenpflichtig. Man will damit den Umweltschutzgedanken fördern, wenn auf diese Weise wertvolles Trinkwasser nicht für die Toilette verwendet wird. Zudem ist man froh, wenn etwas mehr Wasser in die Kanalisation kommt und nicht immer nur die Spartaste gedrückt wird.
Hat man eine Regenwasserzisterne, kann man diese bei der Berechnung der Abgabe für Niederschlagswasser angeben. Es wird dann eine Durchschnittsmenge von der errechneten Niederschlagswassermenge, für die auch Gebühren anfallen, abgezogen.
Die entscheidenden zwei Fragen bei Dir lauten zunächst:
Gibt es eine öffentliche Wasserversorgung, die Dein Mieter umgeht?
Ist die Brunnenwasserqualität überhaupt ausreichend?
Wenn die erste Frage mit ja und die zweite mit nein zu beantworten ist, musst Du tätig werden. Wasserwerk und Gesundheitsamt.
Ich bin jetzt vollkommen perplex !!!
Du hast das Wasser, dass er durch diese "Umleitung" kommt testen lassen und es wurde als als nicht trinkbar klassifiziert.
Und jetzt fragst Du hier was Du tun sollst ?
Morgen früh beim Vermieter und ihm ein sehr sehr kurzfristiges Ultimatum stellen: Soforztige Herstellung einer gesundheitsunbedenklichen Wasserversorgung oder Anzeige wegen Betruges und Körperverletzung.
Einsicht in die Wasserrechnung verlangen und gemäß dieser die Wasserrechnung begleichen.
Die Wasserversorgung übernehmen in Deutschland i.d.R. die Stadtwerke. Man kann nicht einfach "Brunnenwasser in die Leitungen pumpen".
Zumal: welchen Vorteil sollte der Vermieter dadurch haben? Den Wasserverbrauch zahlt eh' der Mieter.
Lege doch mal bitte dar, wie Du auf die Idee kommst, welche Anhaltspunkte Du hast.
GIbt es eine Wasseruhr?
Wirklich sicher, dass dein Haushalt nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen ist?
Hast du das Brunnenwasser, mit dem dein Haushalt versorgt wird, testen lassen?
Er hat eine Umleitung gebaut, so das das Pumpenwasser durch meinen Zwischenzähler geleitet wird und dadurch meine Kommplette Wohnung versorgt wird , ich habe das Wasser aus der Spüle testen lassen , nicht zum Trinken zu gebrauchen. Ich Koche zur Zeit mit Mineralwasser. Er Rechnet in der Nebenkostenabrechnung aber nach dem Satz der Wasserwerke (Frischwasser und Abwasser) ab. Ich weiß aber nicht wie lange das schon ist und ob das Gesundheitsschädlich ist.