Fahrschule kann keine Fahrstunden anbieten muss der Grundbetrag (Anteilig) zurück gezahlt werden?
Ich habe in meiner momentanen Fahrschule die Theorie Klasse A2 bestanden. Aufgrund Personalmangels kann mir die Fahrschule keine Fahrstunden anbieten und ich soll mir eine andere Fahrschule suchen.
Habe 100€ Grundbetrag bezahlt und in meiner neuen Fahrschule müsste ich wieder neu 100€ Grundgebühr bezahlen. Muss mir die Fahrschule etwas vom Grundbetrag wieder geben?
3 Antworten
Das kommt darauf an.
Du hast ja einen Vertrag geschlossen, aus dem sich ergeben sollte, wozu die 100€ verwendet werden.
Vermutlich wirst du kein Geld wieder bekommen können, da Du ja letztlich die Möglichkeit hast, zu warten bis wieder Stunden frei sind, die Du dann belegen kannst um den Führerschein abzuschließen. Wenn dir das nicht schnell genug geht ist das (erstmal) kein der Fahrschule anzulastendes Vergehen. Wenn Du dann deshalb wechselst ist das deine Entscheidung, die Du selbst vertreten muss und deren Konsequenzen(hier insbesondere Kosten) Du trägst.
Anders wäre es, wenn dir deine Fahrschule mitteilt, dir dauerhaft und engültig keine praktischen Stunden anbieten zu können. Dann könnte je nachdem, wofür die 100 Euro laut Vertrag bestimmt waren, ein Teil zurück gefordert werden.
Das kommt mir recht seltsam vor...
Und hab ich so noch nie gehört. Macht die FS dicht oder entlässt etliche Fahrlehrer??
Einer ist scheinbar gestorben und ein anderer fühlt sich zu alt für Motorradfahrstunden und mehr Fahrlehrer haben die nicht für Motorradfahrstunden... wollen jetzt nur noch Auto/LKW Fahrstunden anbieten scheinbar.
Sehe das ähnlich wie KingTamino. Wie begründen sie das?
Und was ist der vertragsgemäßee Hintergrund der 100€? Ist darin beispielsweise Verwaltungsaufwand o.ä. enthalten, oder auch die Vorstellung zur Prüfung oder ähnliches?
Wofür der Grundbetrag genau dient steht nirgends in den Unterlagen die ich erhalten habe, im Vertrag steht das der Gegenstand des Vertrages ist: Die Teilnahme des Bewerbers an einer theoretischen Ausbildung und praktischen Ausbildung
Dann ist jetzt wichtig, wofür genau dieser Betrag erhoben wurde. Wenn da allgemeine Verwaltungskosten abgedeckt sind oder das für Lernmaterial war das Du bekommen hast, wird es eher schwierig. Ist darin beispielsweise die Vorstellung zur praktischen Prüfung enthalten, die deine Fahrschule nicht mehr leisten wird, dann hast Du gute Chancen.
Eine neue Fahrschule ist nicht verpflichtet, dich ohne Gebühr aufzunehmen.
Warum?
Der "Grundbetrag" ist ja gedacht für die Theoriestunden und evtl. verteiltes Material... So war es bei mir, sollte aber im Vertrag genauer stehen.
Und dann hängt es halt davon ab, wurde dir gesagt es wäre sinnvoller eine andere FS aufzusuchen ? Dann frag doch ob du einen Teil wiederbekommen kannst
Hast du mal nachgefragt bei der 2. FS ob der Betrag echt notwendig ist, weil du ja alle Theoriestunden voll hast, Prüfung bestanden hast etc.
Ja habe bis jetzt bei einigen Fahrschulen angefragt und überall wird trotzdem ein Grundbetrag verlangt.
Hey, also soweit ich weiß ist "Fahrschul-Grundgebühr" für Verwaltung und theoretischen Unterricht.
Wenn du also deine Theorie schon im Sack hast sollte die neue Fahrschule eine geringere bis keine Grundgebühr von dir verlangen, weil du ja an der Theorie nicht mehr teilnehmen musst.
Dass du von der alten Fahrschule was zurück bekommst glaube ich nicht, da du ja alle Theoriestunden dort hattest.
Ja es können dauerhaft keine Fahrstunden angeboten werden und ich soll die Fahrschule wechseln.