Was soll ich machen wenn ich als Azubi verschlafen habe?

7 Antworten

Soll ich damit rechnen gekündigt zu werden

Wegen einmal verschlafen? Bestimmt nicht.

Wie lange bist Du denn schon in der Ausbildung? Hast Du noch Probezeit?

Grundsätzlich kann das Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist die Kündigung eines Azubis sehr viel schwerer.

Ich vermute, es wird nicht viel passieren, wenn Du das erstemal verschlafen hast und Dich rechtzeitig bei Deinem Vorgesetzten/Ausbilder meldest, verschlafen kann jeder mal

Hast Du einen AG, der gerne Ermahnungen/Abmahnungen "verteilt", ist das aber auch nicht schlimm.

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung das Verhalten zu ändern, nicht mehr und nicht weniger.

Außerdem braucht es zur Kündigung eines Azubis nach der Probezeit einiges mehr als eine oder auch zwei Abmahnungen

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 07:18

Ich habe nämlich schon eine Abmahnung wegen dem frühzeitigen Verlassen einer Baustelle. Ich bin ca 7 Monate dort

Hexle2  18.02.2021, 07:23
@Psilos

Keine "Gefahr" einer Kündigung (da bin ich mir ganz sicher)

Du bist nicht mehr in der Probezeit und verschlafen ist etwas anderes als Dein "Vergehen", für das Du die Abmahnung bekommen hast.

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 07:26
@Hexle2

Mein Chef ist was das angeht ziemlich zickig und unprofessionell. Könnte er das irgendwie durchsetzen wenn er das möchte?

Hexle2  18.02.2021, 07:29
@Psilos

Nein, kann er nicht.

Wie schon geschrieben, für die Kündigung eines Azubis nach der Probezeit, hat der Gesetzgeber sehr hohe Hürden gesetzt.

Ein einmaliges Verschlafen ist kein Kündigungsgrund, es gibt max. eine Abmahnung (wenn Dein AG so zickig ist).

Sollte ihm dennoch einfallen, Dir deswegen eine Kündigung zu schreiben (woran ihn ja niemand hindern kann), kannst Du dagegen klagen. Damit kommt er nicht durch.

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 07:43
@Hexle2

Er könnte aber theoretisch behaupten schon einige Abmahnungen gegeben zu haben?

Hexle2  18.02.2021, 07:49
@Psilos

Nein, kann er nicht. Das muss er beweisen können. Einfach etwas behaupten funktioniert nicht.

Außerdem sind Abmahnungen aus verschiedenen Gründen auch kein Kündigungsgrund.

Wenn irgendwas ist, immer zuerst den Chef anrufen und informieren. Nicht erstmal frühstücken, Gutefrage checken, etc...

Dann weiß deine Arbeitsstelle zumindest gleich Bescheid. Viel doofer ist es, wenn du erst viel zu spät aufkreuzt, ohne ein Wort gesagt zu haben.

Wie schnell man gekündigt wird, ist schwierig zu prognostizieren. Wenn das das erste mal war, dürfte es kein Problem sein, wenn du dich entschuldigst und den AG rechtzeitig informiert hast.

Wenn das einmal passiert, sollte das kein großes Problem darstellen.

Passiert es allerdings öfter oder sogar regelmäßig, wird der Ausbilder dies nicht tolerieren.

Dann musst Du an Dir etwas verändern. Früher schlafen gehen oder mehrere Wecker stellen.

Wenn Du mit der Ausbildung fertig bist, kannst Du auch nicht permanent zu spät kommen!

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 06:40

Ist das erste mal dass ich verpenne

PlayadeMuro  18.02.2021, 06:41
@Psilos

Dann sollte das überhaupt kein Problem darstellen. Alles gut!

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 07:20
@PlayadeMuro

Ich habe allerdings eine Abmahnung weil ich von der Baustelle zu früh gegangen bin da der Monteur es mir falsch erzählt hat und es selbst missverstanden hat

PlayadeMuro  18.02.2021, 07:21
@Psilos

Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun! Mach' Dir keinen Kopf!

Dann solltest du zusehen das du möglichst schnell zur Arbeit kommst und dich dort entschuldigen. Dann wird wohl nicht viel mehr passieren als das du einen Anschiss bekommst.

Du solltest das allerdings nicht öfters machen. Da würde dir sonst eine Abmahnung drohen.

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 06:44

Bei wie viele Abmahnungen fliegt man?

Schirschu  18.02.2021, 07:02
@Psilos

Wenn es in einem kurzen Zeitraum passiert, nach der 3. Abmahnung.

JollySwgm  18.02.2021, 07:03
@Schirschu

Das Azubis nach der 3. Abmahnung gekündigt werden ist eine uralte Legende.

Psilos 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 07:21
@JollySwgm

Und was wäre die richtige Version?

JollySwgm  18.02.2021, 12:44
@Psilos

ich zitiere mal das BBiG §22:

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
Familiengerd  18.02.2021, 16:44
@Psilos
Und was wäre die richtige Version?

Ob eine Kündigung sofort (ohne Abmahnung) oder nach der 1., 2, 3., 4. usw. Abmahnung (aus dem gleichen Grund) angemessen/erlaubt ist, hängt ganz alleine von den konkreten Umständen ab (Schwere und Auswirkung, der Verfehlung, bisherige Dauer des Ausbildungsverhältnisses, sonstiges allgemeines Verhalten, Abwägung der gegenseitigen Interessen usw.).

Im Übrigen kann der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem (wiederholte gleiche Vertragsverletzungen trotz Abmahnung, gravierende Vertragsverletzung, Tätlichkeit usw.) Grund und nur fristlos kündigen.

Das Märchen von der Kündigung nach der 3. Abmahnung wird ja auch bei Arbeitsverhältnissen immer wieder mal erzählt.

Wenn das nicht allzuoft vorkommt, dann wird man nicht gekündigt, kann mal passieren.