Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?
Hallo zusammen,
erst neulich habe ich eine Frage gestellt, inwieweit ich von der Arge (Jobcenter) noch unterstützt werde, wenn ich einen Job mit 20-Stunden-Woche annehme. Dort wurde mir sehr gut geholfen und ich hoffe, dass das auch diesmal klappt. :-)
Abgesehen von dem neuen Job, den ich antreten werde, beziehe ich nun schon etwa 1 Jahr Leistungen der Arge. Es hat damals keinen Mietvertrag gegeben, bzw. gibt es ihn heute immer noch nicht, es wurde alles mündlich vereinbart (und sowieso tritt ja rechtlich der Standardmietvertrag in Kraft). Daher brauchte ich damals keinen von Vermeiter ausgefüllten Wisch bei der Arge einreichen. Meine Leistungen wurden immer tadellos bewilligt, es gab nie Probleme.
Auch jetzt sind meine Leistungen bis zum 31.08. bewillgt, doch heute bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:
- beigefügte Mietbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter
Weiter heißt es im Text: "Bitte reichen Sie diese Unterlagen [...] bis 12.06.2011 ein. [...] Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass sie keine Leistungen erhalten."
Für mich sieht dieser Brief wie ein Standardbrief aus. Klar bekommt man keine Leistungen, wenn man einen Antrag stellt und dann Unterlagen fehlen. Aber wie ist es jetzt bei mir? Ich bekomme ja schon Leistungen, die bis zum 31.08. bewilligt sind. Und ich werde natürlich auch diesen Mietvertragswisch dort rechtzeitig abgeben. Aber heißt das jetzt, dass meine Leistungen vorübergehend gestoppt sind und ich Ende diesen Monats keine Zahlung erhalte?