Was sind mittelschwere Arbeiten, und was heißt ausnahmsweise auch einmal schwere Arbeiten?

7 Antworten

Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2015

Arbeitsschwere in sozialmedizinischen Gutachten

Leichte Arbeit: Arbeiten, wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen. Auch langdauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung).
Z. B. Tragen von weniger als 10 kg. Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde) mittelschwere Arbeitsanteile
enthalten sein.

Leichte - mittelschwere Arbeit: Bei leichter bis mittelschwerer Arbeit ist der Anteil mittelschwerer
Arbeit auf höchstens 50 % begrenzt. 

Mittelschwere Arbeit: Arbeiten, wie Handhaben etwa 1 - 3 kg schwergehender Steuereinrichtungen,
unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern (bei Dauerbelastung), Heben und Tragen von mittelschweren Lasten in der Ebene (bis 15 kg) oder Hantierungen, die den gleichen Kraftaufwand erfordern. Leichte Arbeiten mit zusätzlicher Ermüdung durch Haltearbeit mäßigen Grades, wie Arbeiten am Schleifstein, mit Bohrwinden und Handbohrmaschinen. Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde) schwere Arbeitsanteile enthalten sein. Belastende Körperhaltungen (Haltearbeit, Zwangshaltungen) erhöhen die Arbeitsschwere um eine Stufe. Belastende Umgebungseinflüsse sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Schwere Arbeit: Arbeiten wie Tragen von bis zu 40 kg schweren Lasten in der Ebene oder Steigen unter mittleren Lasten und Handhaben von Werkzeugen (über 3 kg Gewicht), auch von Kraftwerkzeugen mit starker Rückstoßwirkung, Schaufeln, Graben, Hacken. Mittelschwere Arbeiten in angespannter Körperhaltung, z. B. in gebückter, kniender oder liegender Stellung. nach:

Leitlinien sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen für den Beratungsärztlichen Dienst der BfA

Deine Frage ist nun schon einige Monate alt. Ich würde dir empfehlen, dass du dich an den VdK wendest. Dort kann man dich fachkompetent zu deinen Fragen beraten und kostenlos ist das auch. Eine weitere Möglichkeit wäre die, mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen, die für deine bisherige Tätigkeit (Schreiner ) zuständig war oder noch ist. Die BG kann dir aufgrund des Leistungsbildes in Verbindung mit deiner Tätigkeit genau sagen, wie du die Schwere der Arbeiten einteilen musst . Auch die Differenzierung über die Schwerearten kan man dir dort genau erklären.

Wenn du dann nur leichte Bretter und nicht komplette Schränke von Platz A nach Platz B trägst, müsste es gehen. An der Säge stehen klappt auch. Schrauben eindrehen ist auch nicht schwer. Du wirst nur Einschränkungen beim Tragen/Bewegen von schweren Gegenständen/Gerätschaften/ Möbelstücken haben. Solange dein AG das akzeptiert, geht es. LG

lachs4709 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 18:26

Problem ist, wenn es auf Montage geht. Über Kopf arbeiten, Verlegeplatten montieren, Türen setzen und die ganze Türfutter und Türen bis in 5. Stock tragen. Bei 50 Türen und Türfutter bedeutet das 100 mal hochlaufen und hundert mal runter laufen. Geht den ganzen Tag. 3 Minuten hochtragen, 2 Minuten runter ergibt 500Minuten oder 8,33 Stunden - nur Tragearbeit. Ich bin froh wenn ich so die Treppe rauf und runter kommen bei meinen Knieproblemen.

Elfi96  06.01.2015, 22:12
@lachs4709

Das Tragen auf Montage würde ich dir dann nicht empfehlen. Vllt hast du ja so nette Kollegen, die das für dich machen, oder du musst deinem AG klar machen, dass das Schleppen der Teile deiner Gesundheit entgegen läuft Vllt setzt er dich dann nicht mehr auf Montagen ein. LG

ich glaube du suchst danach http://www.neuro24.de/show_glossar.php?id=156

bei dir geht es um eine eu berentung ? für wieviel stunden bist arbeitsfähig geschrieben?

lachs4709 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 08:17

Ich bin BU-Rentner wegen anderer Krankheit und kann nur 3 Stunden pro Tag arbeiten. Verstehe aber diese Aussage des Arztes nicht.

mohrmatthias  06.01.2015, 08:48
@lachs4709

bei der rv gibt es nur 3 varianten der leistungsfähigkeit. 0-unter 3h voll erwerbsunfähig 3-unter 6h teilweise erwerbsgemingert 6-8h voll erwerbsfähig.

du bist nach deiner ausage dann

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit eine berufliche Tätigkeit von mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.

lachs4709 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 18:18
@mohrmatthias

nein, bis 3 Stunden voll erwerbsgemindert.

mohrmatthias  06.01.2015, 18:40
@lachs4709

entschuldige die fragen .

wie alt bist du,das du bu-rentner bist ? oder meinst du eu- rentner ?

lachs4709 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 18:54
@mohrmatthias

ich bin 49, ob jetzt EU-Rentner oder BU-Rentner bin ich mir nicht sicher. Mir wird jedes mal was anderes gesagt von der RV, solange bis man keinen Durchblick mehr hat. Aber auf jeden Fall nach dem alten System noch, ob das jetzt BU oder EU hies, weiß ich nicht, möchte jetzt nichts falsches sagen.

mohrmatthias  09.01.2015, 19:06
@lachs4709

du hast geschrieben du bist voll erwerbsgemindert entlassen wurdest.war der arzt bei der reha der dir das geschrieben hat ,oder warst du noch nicht bei der reha? wenn das so ist müßtest du eu rente bekommen.das du berufsunfähig geschrieben bist hat damit nichts zu tun.ich versuche es erstmal zu ordnen .

lachs4709 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 01:50
@mohrmatthias

Überhaupt wurde keine Reha gemacht. Der Arzt hat mir nur gesagt, dass die RV soviel Geld hat und man so einfach keine Rente mehr bekommt und gemeint dass er das hinbekommt, war aber 2003 und die Rente gabs dann rückwirkend bis 2001 glaub ich. Und ich möchte eine Weiterbildung/Umschulung und endlich arbeiten und zwar Vollzeit. Körperlich könnte ich aber nur leichte arbeiten machen, obwohl ein Arzt 2007 geschrieben hat dass ich mittelschwere bis in Ausnahme auch schwere Arbeiten verrichten könnte.

mohrmatthias  10.01.2015, 10:03
@lachs4709

entscheidend ist das hier und jetzt.was 2007 dir der arzt geschrieben hat ist nicht mehr entscheidend.es sollte jetzt erstmal festgestellt werden in welchem rahmen du erwerbsfähig bist.das geht aber nur im rahmen einer reha die die rv anordnet.erst danach steht fest wer für umschulungen ,weiterbildungen zuständig ist. von wem erhälst du im moment eine leistung(geld)?

Gib in Deinem Browser "lastenrechner gewiteb" ein. Dann kannst du auf der Seite unter Download-Lastenrechner - gewiteb. Den Rechner laden und die Belastung ganz Explizit errechnen. Alle Hebe, Trage, Schiebe, Dreh und Haltungstypen können berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist dann "Bewertet" und ist "Gesicherte Erkenntniss" nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen.

Gruß Uli