Was sind Beleidigungen, die kein Richter bestrafen würde?
Ich denke da an Sprüche, die zwar frech sind, aber vor Gericht nie zu einer Verurteilung führen würden. Statt; "Du hast einen weichen Keks." sagen: "Mit Deinem Morbus Bahlsen solltest Du mal zum Arzt gehen."
8 Antworten
Alles was ein "du" enthält wird auch vor Gericht als Beleidigung verstanden.Das darf nur der Bohlen ohne dafür belangt zu werden 0_o .
Soviel zu den ganzen Sätzen mit "du" von "jooooo84".Das ist alles eigentlich richtig (auch der "Oberförster" ist in Ordnung), sogar "Sie können mich mal", laut einem TV-Bericht.
Gerichte gtehen mittlerweile davon aus, man kann auch was nichtbeleidigendes gemeint haben (gern haben...).
Allerdings kann es da auch einen Unterschied machen, wenn man in einer radikaleren (Justiz) Gegend ist. Z.B. Gießen/Hessen, Bayern etc..
Das mit dem Mitleid über dessen Arbeit finde ich auch gut.Es sollte aber in Text und Aussprache so "sachlich" rüberkommen wie möglich. Das macht es auch noch beleidigender, weil es ernster klingt.Um so weniger es hier als Beleidigung klingt, um so beleidigender also."Opfer" finde ich prollig, allerdings ist es super in Verbindung mit der Mitleidsnummer, wenn man es als "Opfer der Gesellschaft" oder "Opfer der Eltern" verpackt.Hier bindet man noch seine Eltern ein, wirft ihm bzw. seinen Eltern vor, dass die nicht dafür gesorgt haben, dass er alle Chancen hat (Einserabitur...).Das könnte ihn noch ein wengi mehr veletzten, die Art "deine Mudder", aber nicht so prollig.@ StattWerbungEURNein, alles was Beleidigungen enthält wird als Beleidigung gewertet.EGal ob "Meiner Meinung nach", oder "habe gehört...". Bei letzterem wird man woohl noch gezwungen offen zu legen, von wem man es gehört hat, um eine Chance zu haben davon zu kommen.Außerdem geht das nicht, wenn man das direkt zu der Person sagt, die man meint. "Ich habe gehört sie sind ein A...".Das geht nicht...Das Gleiche wohl, wenn man zum Begleiter sagt "Der Typ ist doch ein A...". Denn damit bezweckt man ja klar, dass er es hört.Man könnte beim weggehen etwas in der ARt zum Begleiter sagen, aber so, dass die abschließende Beleidigung z.B. angedeutet ins Ohr geflüstert wird.
Das sind solche, bei denen ein Richter feststellt, dass es sich hierbei nicht um Beleidigungen im Sinne des Gesetzes handelt.
LMAA ist eine Aufforderung, der man nicht Folge zu leisten braucht und keine Beleidigung ;-)
Aber selbstverständlich kann das als Beleidigung aufgefasst werden, auch wenn die genaue Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängen wird.
Ich bin kein Jurist und habe die Sachen auch noch nicht getestet, habe ich auch nicht vor, aber wenn du es nötig hast jemanden zu beleidigen probier mal:
"Sie können mich mal", "Bist du schwul, oder warum rückst du mir so auf die Pelle?" werden wahrscheinlich nicht bestraft. "Du Opfer" ist ein neues Schimpfwort, funktioniert auch vielleicht.
Oder wie von mir im ersten Satz: "Wenn Sie es nötig haben, (jemanden zu beleidigen)" --> Stell die Motive des anderen in Frage.
Oder geheucheltes Mitleid wie in: "Sie tun mir aber Leid,..." und "Ihren Job möchte ich nun wirklich nicht haben!" "Ist das Ihr Traumberuf?" Wirkt vielleicht sogar besser als "du A*loch". Ob es strafbar ist, keine Ahnung, es kommt aber auf den Kontext an.
Zu einem Radfahrer: "Hast du überhaupt schon einen Radlführerschein?"
Die Frage ist in sich falsch.
Eine Beleidigung stellt einen Tatbestand dar. Den Tatbestand der Beleidigung.
Also: Jede Beleidigung kann verurteilt werden.
Du meinst wohl eher: Dumme vorpubertäre Sprüche
Das liegt wohl im Ermessen des angesprochenen, ob er Dich daraufhin anzeigt.