Deutschen-Hass - warum nicht strafbar?
Hi, mein Neffe (deutscher), ganz friedlicher Mensch der niemanden was antun würde, ist auf einer Schule mit vielen Ausländern, überwiegend Türken & Araber. Er wird immer mit "Scheiß deutscher", "Nazi" und anderen Hass-Sprüchen gegen deutsche von Ausländern beleidigt. Letztens hat mein Neffe nach vielen Beleidigungen, zurückbeleidigt, mit "Scheiß Türke". Daraufhin hat jemand anzeige gemacht und es kam vor Gericht. Obwohl vor Gericht klar war, dass sie meinen Neffen auch immer beleidigen, hat er als einziger eine Anzeige wegen Volksverhetzung bekommen obwohl er Zeugen hatte, dass die Ausländer zuerst und ihn jeden Tag mit so etwas beleidigen. Ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? warum hat er eine Anzeige wegen VV bekommen und die anderen nicht, obwohl sie es auch machen und es bewiesen wurde?
Muss dazu sagen das mein Neffe nicht rechts eingestellt ist und noch nie eine Anzeige bekommen hat, er ist freidlich, hält sich aus allem raus. Er ist auch kein Mobbingopfer.
Was läuft da falsch?
Die deutschen auf der Schule werden dort ausgegrenzt, die wollen auch mit deutschen nichts zutun haben da jeder deutsche ja ein "Opfer" ist, sagen sie.
Es werden dort gezielt deutsche angegriffen, er herrscht Deutschen-Hass.
Sowas kann doch nicht sein, oder? warum bekommen die keine Anzeige wegen Volksverhetzung wenn soe sowas sagen, düfen sie das?
19 Antworten
Das ist schlimm. Ich vermute, dass Deutschland lange sehr gutmütig ist/war. Das ist auch eine gewaltige Frage der Achtung und des Respektes, und das wird durch die Generationen weitergegeben (Erziehung), die vor langer Zeit kamen, um hier zu arbeiten. Ich bedanke mich bei den Leuten, die so Sch.... sind. Von mir aus könnte jeder gehen, der nicht mehr hier sein will. Das kann es nicht sein, dass man sich hier auch noch anmachen lassen muss u das vor Gericht durchgeht. Viel Kraft u ich würde nen Anwalt nehmen, Widerspruch einlegen u die Schule wechseln.lg
Tja, dann heißt es in die nächste Instanz gehen. Also Widerspruch einlegen mit einem guten Anwalt zur Seite. Und durchziehen bis zum Bundesverfassungsgericht.
Warum? Das ist tatsächlich eine gute Frage die ich mir schon sehr lange stelle.
Seit Jahrzehnten berichtet der stern über Zwangsabschiebungen Eingereister die hier geboren wurden, hier zur Schule gingen, gut integriert sind. Trotz teilweise massiver Proteste deutscher Bevölkerung inklusive Arbeitgebern.
Auf der anderen Seite erlauben sich dann deutsche sogenannte Richter an Amtsgerichten solche Urteile zu fällen.
Im Immobilienrecht hat der Bundesgerichtshof vor ein oder zwei Jahren ein interessantes Urteil gefällt. Folgender Fall:
Ein Mehrfamilienhaus dessen Bau durch deutsche Steuergelder gefördert wurde. Deshalb Einzug von Menschen mit Wohnberechtigungsschein. Dank entsprechender Gesetzesveränderung laufen die Bindungen nach 10 Jahren mittlerweile aus. Dieses Mehrfamilienhaus wurde in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Wohnungen wurden mehrheitlich von Russlanddeutschen gekauft.
Nun gibt es dort einen Fahrradkeller mit einer sehr steilen dunklen und schmalen Treppe inklusive einer Schiebemöglichkeit fürs Rad. Und es gibt ein breites helles Treppenhaus mit flacherer Neigung. Einige Mieter trugen immer ihre Räder in ihren Keller durch das normale Treppenhaus. Die Eigentümer klagten deswegen bis zum BGH. Der BGH hat ihnen dann im Urteil schriftlich gegeben dass bei uns alle Menschen gleich seien. Und wem es nicht passe der sei schneller aus diesem Staat raus als er sich umsehen könne.
Für mich ein Präzendenzfall der auch in anderen Zusammenhängen durchaus nutzbar sein mag.
Suche also einen Anwalt für Verfassungsrecht und unterstütze den Neffen bei der Fortsetzung des Rechtsstreits. Ist er unter 18 hat ihm das Familiengericht durchaus anwaltlichen Beistand zur Seite zu stellen da es hier ja um eine Verfassungsfrage geht.
Im Bedarfsfall magst Du Dich gerne noch mal an mich wenden. Ich bin kein Jurist aber ungerechte Urteile mag ich nicht. Egal ob nun Menschen mit grüner gelber oder sonstiger Haut betroffen sind.
Wenn Zeit und Geduld hast, schaffe ein Präsidentfall beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - dort existieren in der Tat Juristen, die, still, seit Jahren darauf hoffen, dass eine erste solche Klage dort eingeht.
Selbstverständlich ist es Volksverhetzung, auch wenn das Opfer ein Bürger des Tatlandes ist - siehe §130 des StGB. Nur, das Opfer muss auch die entsprechende Anzeige erstatten.
Wenn ein Richter hier meinen sollte, das sei nicht so schlimm - leider hat Deutschland viel zu viele Ronald Schillis -, dann sollte man sich des Schmuddelblattes Bild bedienen. Für irgend was müssen die ja gut sein.
und da haben wir wieder mal das alltägliche problem, welches niemand verstehen kann. opfer ist leider immer der der das letzte wort hat und nicht der der provoziert. kennt man zu genügend.
Er soll eine Gegenanzeige wegen Beleidigung machen. Die anderen bekommen auch nur eine Anzeige wenn jemand sie anzeigt.
Dass war aber nicht die Frage.
Sie fragte, warum eine (rassistische) Beleidigung gegen deutsche, keine Volksverhetzung ist.
Und wenn ein Deutscher einen Ausländer beleidigt, dann wird eine Anzeige wegen Volksverhetzung gebracht (was auch richtig ist). Wenn ein Deutscher jedoch von einem Ausländer beleidigt, dann ist es nur eine Beleidigung.
Und dass ist ungerecht.