Was sagt eigentlich die Versicherung dazu wenn man einen Haustürschlüssel bei den Nachbarn hat?
Wir haben seit Jahren immer einen Schlüssel bei den Nachbarn, falls mal einer aus der Familie seinen vergisst. Wie sieht es denn da überhaupt mit dem Einbruchsschutz aus? Sollte man da vorher mit der Versicherung mal drüber sprechen oder eher nach dem Motto: was sie nicht weiss, macht sie nicht heiß?
8 Antworten
Das ist kein Problem, da es bei der Nutzung eines Schlüssels für gewöhlich keine Einbruchsspuren gibt. Und nur Einbruch ist versichert. Aber der Meinung, die Option "Verlust fremder Schlüssel" in die Haftpflicht des Nachbarn mit aufzunehmen, schließe ich mich an. Ein neues Schließsystem kostet ein paar euro und kann das Nachbarschaftsverhältnis nachträglich sehr beeinträchtigen
Was soll denn passieren, wenn dieser durch einen Einbruch verloren geht. Oder steht auf dem Schlüssel, dass er Euch gehört? Ein Einbrecher weiß doch nicht woher der Schlüssel ist. Und was schert es dann die Versicherung...
Es ist eine ganz normale Sache, dass jemand anders noch einen Schluessel hat fuer den Fall, dass irgendetwas los ist. Und warum soll das nicht der Nachbar sein?
Diese Frage muss aus zwei Perspektiven betrachtet und beantwortet werden. Zunächst einmal sollte die Privathaftpflicht des Nachbarn den Verlust fremder Schlüssel einbeziehen. Damit werden im Falle des Verlustes die mit der Wiederbeschaffung bzw. ggfs. dem Austausch von Schließanlagen oder Teilen davon verbundene Kosten ersetzt. Was Ihre Hausratversicherung betrifft, deckt diese in aller Regel nur Einbruchdiebstahl ab, setzt also ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung voraus. Unter Umständen ist auch Einschleichung abgedeckt. Es hilft nichts, abschliessende Auskunft kann nur ein Blick in die Allgemeinen und in die Besonderen Versicherungsbedingungen geben. Pauschale Aussagen wie zuvor gegeben sind ähnlich wie Kaffeesatzlesen. Ein seriöser Versicherungsvermittler wird Ihnen beim Studium behilflich sein und dabei weitere entstehende Fragen beantworten.
Es heisst Einbruch (also muss ein Behältnis aufgebrochen sein) ... dann ist es versichert. Nicht versichert ist Aufschliess !