was passiert wenn man vor einer Gerichtsverhandlung ins Ausland flieht?
was genau passiert wenn jemand vor einer Gerichtsverhandlung ins Ausland flieht? hat dieser jemand eine Chance wieder zurückzukommen ohne das er gleich geschnappt wird? in diesem Fall handelt es sich um eine Körperverletzung und da dieser Jemand aber schon Bewehrung hatte ist er aus Angst vor dem Gefängniss abgehauen ... der Gerichtstermin ist jetzt nun gut 3 monate her.. Verjährt dieser irgendwann ? wenn ja wie lange müsste man im Ausland bleiben bis ein solcher Delikt verjährt?
6 Antworten
Kann eine Verhandlung in Abwesenheit und auch eine Verurteilung geben und die Strafe wird angetreten werden müssen, egal ob nun früher oder später
https://dejure.org/gesetze/StPO/232.html gilt immer noch
Wenn ein Auslieferungsabkommen mit dem Land besteht, wird er von dort nach DE zurückgebracht und diese Auslieferungsabkommen sind sehr üblich, also er müsste schon irgendwo in die Karibik oder so fliehen und sich sehr genau vorher informieren.
Außerdem müsste er sein Leben in jenem Land (oder anderen ohne Auslieferungsabkommen) verbringen und könnte niemals zurück, ohne direkt eingesperrt zu werden.
Besser sich dem Übel stellen, einfach vor Gericht erscheinen, sein Betrübnis über die Tat offen zeigen und vorallem auch dem Opfer zeigen, dass es ihm Leid tut. Mildernde Umstände nennen, bei einer Körperverletzung etwa, weshalb er sich so nicht im Griff hatte. War es im Affekt? In dem Fall das klar benennen und wenn dem so ist auch gerne formulieren, dass er einfach die Beherrschung verloren hat. Sich aufrichtig entschuldigen. Ich bin wirklich kein Rechtsexperte, aber normalerweise reagiert das Justizsystem positiv auf Schuldeingeständnisse und den Schritt, Stolz erstmal abzulegen, wenn es ehrlich ist.
Also viel Glück!
Das ist eine ganz schlechte Idee gewesen, dieser jemand wird via. Haftbefehl gesucht. Sobald er zurückkehrt wird es noch am Flughafen zu einer Festnahme kommen. Kann auch ganz blöd laufen.. der Staatsanwalt könnte nämlich einen Internationalen Haftbefehl ausschreiben, damit wird der Pass ungültig, seine Konten werden eingefroren und diverse weitere Dinge womit er nicht mal zwei Wochen klar kommen wird.. er wird zurück nach Deutschland kommen und sich stellen! Er hat die Situation immens erschwert, zudem sollte er seinen Mann stehen. 👍🏾
Das hängt vom zu erwartenden Strafmaß ab, aber min. 3 Jahre. Die genauen Fristen findest du hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html ff
Mit seine Flucht erreicht er gar nichts. Denn s. Par 78 StGB. Ist egal wie lang die Verjährung ist. Er hat mit seinen Flucht nur die Verjährungsuhr angehalten.
Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gibt es nicht (mehr in Deutschland seit den 30ern).