Mietschuldner ist ins Ausland gezogen

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Hallo, Ansprüche auf Zahlung von Mietzins verjähren innerhalb der sog. 3-jährigen Regelverjährung, es sei denn, der Mietvertrag wurde nach dem 31. Dez. 2011 geschlossen und es wurden andere Vereeinbarungen zur Verjährung getroffen, die dann auch wirksam sein könnten. Ich zweifele solche Gerüchte, der Schuldner würde im Ausland wohnen, häufig mit Erfolg an. Man kann Schuldner auch im Ausland ausfindig machen - nicht überall, aber wenigstens in Europa ... Was heißt: "in Abwesenheit verurteilt"? IM Zivilrecht gibt es bei uns jedenfaalls diese Formulierung nicht. Ich nehme an, dass Sie meinen, dass die Klage öffentlich zugestellt wurde und in dem Wege könnte es zur Verurteilung kommen. Der Schuldner hätte die Möglichkeit, das Urteil anzugreifen, wenn er durch Vollstreckung pp. davon erfährt. Wenn der Aufenthalt des Schuldners im Bundesgebiet nicht ermittelbar ist, könnte es zur Hemmung der Verjährung kommen, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass er sich nachhaltig um die Ermittlung seines Aufenthaltes bemüht hat. Viele Grüße

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 10:36

was ist pp.?

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 11:04
@Gretel2012

noch keinen Kaffee getrunken gehabt.pp - Per Post,oder?;-)))

Vollstreckerin  02.04.2012, 11:58
@Gretel2012

Die Buchstaben pp stehen als Abkürzung für sehr Vieles ... Hier heißt pp. soviel, wie die Beendigung einer Aufzählung durch: "und noch mehr"., was es konkret ausgesprochen heißt, fällt mir gerade nicht ein. Dieses Kürzel ist in diesem Sinne aber sehr gebräuchlich, auch in der Juristerei ...

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 12:12
@Vollstreckerin

okay.Danke dir:-))Du hilfst mir wirklich sehr! Danke dir!

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 10:34

Danke dir für Deine Antwort. Ja, in diesem Falle ist er aber tatsächlich ins Ausland verzogen und nicht wegen der Schulden sondern wegen Arbeit. Es handelt sich um einen Mietvertrag aus dem Jahr 2005/2006.Soweit ich weiss ist er polizeilich an seinem Wohnort gemeldet und hatte auch alles andere ordnungsmässig abgemeldet in Deutschland.ABER es wurde ihm nichts zugestellt und laut Erzählung hatte er somit auch nichts von einem Urteil mitbekommen. Ich kenne mich mit Recht garnicht aus aber rein theoretisch müsste ihm doch was zugestellt worden sein wenn er gemeldet ist oder?Ich meine die wissen ja zumindest in welches Land er gezogen ist: Frankreich.Das hatte er ja wohl angegeben beim EWA.Ich danke dir für die Zeit die du dir genommen hast um mir diese Frage zu beantworten!LG

Vollstreckerin  02.04.2012, 11:46
@Gretel2012

Hallo, na ja, es ist halt häufig ein Unterschied, wo einerseits jemand gemeldet ist und andererseits, wo er sich aufhält. Zustellungen sind nur möglich, wenn der Adressat persönlich oder eine zum Haushalt gehörige, volljährige - geschäftsfähige Person angetroffen wird oder wenn zumindest ein zur Wohnung / zum Geschäftsraum gehöriger Briefkasten oder ähnliche Vorrichtung vorgefunden wird. Es gibt aber auch "alternative" Zustellungen. Also ich habe Schriftstücke an hartnäckige Untertaucher z.B. auch schon auf dem Gerichtsflur oder eben z.B. - sehr wirkungsvoll - auf der Bundespressekonferenz vornehmen lassen. Bei so öffeentlichen Bloßstellungen kann sich der Gläubiger gelassen zurücklehnen ... und vvon sehr ruckartiger Zahlung ausgehen ... Viele Grüße

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 11:51
@Vollstreckerin

aber das doch nur bei extremen Schuldnern oder?Hier gehts ja glaub ich nichtmal um 1000€..keine ahnung wie hoch genau der Betrag ist.

Vollstreckerin  02.04.2012, 12:13
@Gretel2012

Nicht unbedingt ... Manchem Schuldner geht eben der Ar... ziemlich auf Grundeis und dann ist er erstmal weg. Das sind nicht nur die "extremen" Schuldner. Gelogen, betrogen, getrickst und rumlaviert wird hier ab der Größenordnung eines Kasten Biers. Ich weiß wovon ich ich rrede, ich bin ungefähr 19 Jahre im Geschäft. Viele Grüße

Gretel2012 
Beitragsersteller
 02.04.2012, 13:33
@Vollstreckerin

herrje!Danke für deine ausführliche Auskunft. Ich fürchte mehr als abwarten wird ihm da wohl nicht übrig bleiben, LG

Mietschulden verjähren regelmäßig nach 3 Jahren (ab 2002).

Schuldtitel verjähren nach 30 Jahren, aber jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme lässt die Verjährung neu beginnen, so dass damit eine quasi lebenslange Schuldhaftung existiert.

Was eine "Anzeige" in diesem Fall bedeuten soll, will sich mir nicht erschließen.

Zu befürchten hat der Schuldner, dass ein rechtskräftiger Schuldtitel gegen ihn vorliegt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden. Das ist der Zweck eines Schuldtitels.

Unter Umständen kann auch im europäischen Ausland vollstreckt werden (unter der Voraussetzung, dass der Schuldner nicht vermögenslos ist).

Mit "in Abwesenheit verurteilt" meinst du da den Mietschuldner?

Wenn er bereits eine Strafe für die Schulden Bezahlen musste, oder gerichtlich bestraft wurde gilt dieses Urteil, dann kann er glaube ich nie wieder dafür belangt werden.

Ma was Anderes: Ist dein Bekannter nen Mietschuldner im Ausland ??? ;D

Gretel2012 
Beitragsersteller
 01.04.2012, 23:36

ja ich meine den Mietschuldner. Vielleicht wurde er ja zur Geldstrafe oder so verurteilt wegen evt.betrugs....Total konfus diese geschichte.Ich weiss aber das derjenige immer Miete gezahlt hat wann er konnte.Mehr info hab ich da auch leider nicht.Ich würde nur gerne meinem Bekannten helfen

Saarland60  01.04.2012, 23:37
@Gretel2012

Es scheint mir eher so, dass du vollkommen konfus bist und Zivilrecht und Strafrecht nicht recht auseinanderhalten kannst.

Gretel2012 
Beitragsersteller
 01.04.2012, 23:46
@Saarland60

nein, da kenn ich mich tatsáchlich nicht aus deswegen habe ich um hier diese frage gestellt!logisch,odda?

Gretel2012 
Beitragsersteller
 01.04.2012, 23:30

ich kenn die Story nur grob .Nein,ist wohl Deutscher

Saarland60  01.04.2012, 23:26

Welche Strafe für Schulden? Wir bewegen uns hier im Zivilrecht, nicht im Strafrecht.

Gretel2012 
Beitragsersteller
 01.04.2012, 23:32
@Saarland60

nein,es gab wohl keine Verhandlungen noch sonst irgendwie Post vom Gläubiger ins Ausland..bischen eigenartig

VvBrownievV  02.04.2012, 11:52
@Saarland60

Strafe hätte ich in Anführungszeichen setzen sollen sorry. Also: "Strafe"

Wenn es einen Titel gibt und er kommt innerhalb der 30 Jahre wieder kann der Titel sofort vollstreckt werden. Im Zweifelsfalls heißt das Knast.

Saarland60  01.04.2012, 23:27

Knast? Im Zivilrecht? Quark!

kati3015  01.04.2012, 23:31
@Saarland60

Oja.. zumindest wenn derjenige versucht sich dann wieder ins Ausland abzusetzen. Hab ich selbst schon miterlebt bei einem Schuldner meiner Großeltern. Der war hier zu besuch und wollte dann zurück nach Thailand wo er inzwischen lebt. Da aber der Gerichtsvollzieher nach ihm gesucht hat hat die Polizei ihn am Flughafen nicht ausreisen lassen sondern ihn festgesetzt. Richtig Knast natürlich nicht. Da kommt dann eher der Spaß mit der Eidesstaatlichen und das wars dann. Oder er zahlt.

Saarland60  01.04.2012, 23:36
@kati3015

Blödsinn zum Kubik!

Allenfalls kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangt werden, und wenn der Schuldner diese verweigert, ist die Androhung von Erzwingungshaft üblich.

Die bezieht sich dann aber eben auf die eidesstattliche Versicherung, NICHT auf die Schulden.

Wenn der z.B. in Brasilien lebt, dann vergiss die Miete.