Was passiert wenn man in Gefängniss muss?

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Es gibt im deutschen Vertragswesen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Letztere kommt immer dann in Betracht, wenn außerordentliche Umstände eintreten, aslo zum Beispiel hier: wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter hoffnungslos zerstört wurde durch irgendwelche herben Auseinandersetzungen... oder aber wenn der Mieter "vom Recht des vorzeitigen Ablebens Gebrauch macht", oder .... oder. Hier nun sollte Auflösung des Mietverhältnisses (sofern von dir gewünscht) "aus wichtigem Grund" möglich sein, das bedeutet ohne Einhaltung der sonst üblichen Frist von drei Monaten. Bedingung ist freilich, daß die Wohnung ordentlich zurück gegeben wird (ihrem Zustand nach). Du bist aber nicht verpflichtet, deinen Vermieter von einer Abwesenheit aus benanntem Grund zu unterrichten, wenn Du für die "Zwischenzeit" jemanden mit der Betreuung der Wohnung beauftragst. Z.B. kann der Vermieter nichts gegen eine Freundin haben, die er sogar zu dulden hätte als ständige Mitbewohnerin in deiner Mietwohnung. Selbst Untermieter kann der Vermieter nur dann verweigern, wenn "in der Person des Untermieters ein Ablehnungsgrund zu sehen ist" (Stichwort: Mietnomaden). Der Vertrag bleibt bestehen, solange er nicht von mindestens einer der Seiten gekündigt wurde. Letzter Satz (regelmäßig) in Mietverträgen: "Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform."

Was passiert eigentlich mit der Wohnung wenn man mehrere Jahre ins Gefängniss muss?

Wenn die vertraglichen Pflichten erfüllt werden, nichts.

Also wird der Vertrag aufgelöst oder blebit der bestehen?

Ein Mietvertrag wird nicht aufgelöst, er muß gekündigt werden.

Wenn sich Mieter und Vermieter einigen besteht natürlich die Möglichkeit das der Mietvertrag zum Tag x aufgelöst/beendet wird. Was aber vor allem das Einverständnis des Vermieters voraussetzt.

das ist Deine Privatsache. Sinnvoll ist natürlich die zu kündigen, schon allein der Kosten wegen.

wenn du die Miete zahlen kannst, bleibt sie dir erhalten.

Ansonsten - was kann der Vermieter dazu, wenn du im Knast sitzt? Nein, dann fliegst du raus.

Die Wohnung wird nach nem halben Jahr gekündigt, es sei denn sie wird weiter bezahlt...