Was passiert, wenn man nie zu Jobcenter Einladungen geht?

8 Antworten

Wahrscheinlich weiterhin keine Leistungen.

§ 32 Meldeversäumnisse

(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs.

(2) Die Minderung nach dieser Vorschrift tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu.

§ 31 SGB II Pflichtverletzungen

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

  1. sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
  2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderte Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
  3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.

Also beim ersten Mal minus 40% (!) für 12 Wochen, beim zweiten Mal minus 60% für 12 Wochen und ab dem dritten mal wars das, dann gibt es NIX mehr.

VirtualSelf  06.11.2011, 15:49

Also beim ersten Mal minus 40% (!) für 12 Wochen, beim zweiten Mal minus 60% für 12 Wochen und ab dem dritten mal wars das, dann gibt es NIX mehr.

Ach Leute .. lest doch einfach mal das Gesetz, das ihr zitiert.

Da steht explizit: (1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31

Meldeversäumnis läuft aber nach § 32. Damit betrifft dieser Absatz Meldeversäumnis explizit nicht.

Das Job Center kümmert es einerm Schei..dreck was mit iohm passiert.Ich könnte dir viele Storys erzählen,da schlackerst du mit den Ohren.Dein Kumpel oder Freund wird weiterhin kein Geld erhalten,solange nicht bis er der Pflicht nachkommt.Er soll schnellstens Widerspruch einlegen und sich auf das Grundrecht berufen.Das Grundgesetz steht über dem SozialGesetz Und daran muss sich das SAnktions Center halten.Ich nenne es so weil es nichts anderes ist.Dieses Jahr erreichen wir ein sehr trauriges Rekordhoch von Sanktionen.Man rechnet bis ende des Jahre bis zu 900.000 Sanktioen.Letztes Jahr waren es ca. 700.000.Schaue dir mal diesen Film an und bitte verbreite diesn Film Jeder Hartz IV Empfänger und Aufstocker sollen es sehen.

Das hier ist ein Skandal auf deutschen Sanktion Center(ehemals Job Center)

http://www.youtube.com/watch?v=sGSNxy-LjKI&feature=related

Wann starten wir ein Feldzug gegen diesen Betrug an Hartz IV Empfänger? Lasst uns Anzeigen machen gegen die Job Center die uns betrügen. Das ist kriminell was die hier veranstalten.

Gelehrter  06.11.2011, 23:57

Sanktion ist ein Verbrechen am Volk

Sanktion ist mit dem GG nicht vereinbar.

Das bestätigt sogar das Bundesverfassungsgericht

In dem Fall bezieht er weiter keine Leistungen. Das Amt arbeitet mit Sanktionsstufen (je nach Verstoß). Wenn Dein Kumpel sich weiter nicht meldet, wird im der Anspruch irgendwann ganz entzogen.

Achtung: Wenn das Amt Ihn in eine Maßnahme schickt (ein Kurs, eine Schulung, usw) und er dort nicht auftaucht, kann das schnell schadenersatzpflichtig werden !

Dass er auf Grund von Melderversäumnissen kein Geld bekommt, ist kaum plausibel, wenn auch wohl theoretisch möglich, dazu arbeitet die Verwaltung viel zu langsam.

Jedes Meldeversäumnis kostet genau 10% der Regelleistung - nicht mehr, nicht weniger -; zudem entfalten Meldeversäumnis keine Zählwirkung, dass heißt, auch das 7005. Meldeversäumnis kostet nur 10%