Was passiert wenn man ein Mofa zu zweit fährt?
Hallo zusammen,
ich wollte einfach interessehalber fragen was passieren würde wenn auf meiner gedrosselten Vespa LX50 eine Person mit Helm mitnehmen würde. Ich habe meine Vespa nicht abgedeckt weil meiner Information meine Sitzbanklänge 34 Centimeter also in Ordnung ist. Habe Mofa Prüfbescheinigung usw...
4 Antworten
Auf einer Vespa LX 50 kannst Du amtlich zu zweit fahren, ggf. zulässiges Gesamtgewicht beachten. Im Zweifelsfall einfach bei einer Polizeiwache vorbeifahren, und da nochmal fragen,
Aber die LX ist schon für 2 Personen ausgelegt, hat ja auch keinen Einzelsitz sondern eine Sitzbank.
Wichtig ist bei der Sache noch, dass der Sozius eine Fußablagemöglichkeit (Fußrasten, Trittblech) hat, damit die Füße nicht in der Luft hängen, Sturz- und Verletzungsgefahr und ein Grund für die Polizei Dich aufzuhalten wenn dein Mitfahrer wie ein Frosch auf dem Ding sitzt
das dürfte um die 5-10€ liegen und die Person läuft den Rest zu Fuss
ziemlich
Hallo MikeScott,
wenn man mit einer Mofa, die nur einen Sitzplatz hat eine zweite Person mitnimmt, kostet das ein Verwarnungsgeld von 5 Euro.
Die von Dir angeführte Vespa LX50 hat aber zwei Sitze und ist somit keine Mofa mehr. Die Mitnahme einer zweiten Person ist also durchaus zulässig.
Das Du nur eine Prüfbescheinigung für Mofas hast, stellt kein Problem dar. Am 19.01.2014 gab es eine Gesetzesänderung. Seit dem darf man mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht nur Mofas fahren, sondern auch das zweisitzige Kleinkraftrad Vespa LX50, wenn dieses bauartbedingt nur noch max. 25 km/h erreicht.
Schöne Grüße
TheGrow
In den Papieren dürfte es aber bei der Drosselung auf einsitzig geändert worden sein.
Das kann ich zwar nicht ausschließen, halte das aber für unwahrscheinlich, weil es schlichtweg keinen Sinn macht, die Vespa so zu verändern, dass nur noch eine Person einen geeigneten Sitzplatz hat.
Lediglich, wenn die Drosselung vor dem 19.01.2014 erfolgt wäre, hätte man die Änderung vorgenommen, denn nur bis zu diesem Datum wurde der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt, wenn der Roller zwei Sitzplätze hat.
Seit dem 19.01.2014 sind aber auch zweisitzige Kleinkraftrafträder Fahrerlaubnisfrei, wenn die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h auf ebener Strecke erreichen.
In EU- Betriebserlaubnissen gibt es keine Angabe der Sitzplätze -mehr. (Sitzplätze werden nur in den nationalen Betriebserlaubnis aufgeführt = alte Formulare).
Die Sitzplätze sind im EU- Recht kein Kriterium.
Auch nach Drosslung und Neuaustellung einer EU- Betriebserlaubnis werden die Sitzplätze nicht in den neuen Papieren aufgenommen
Hallo,
der Platz vom Sozius muss erst gesperrt werden, aber einer Länge der Sitzbank von 450 mm.
Falls Fußrasten vorhanden sind, müssen diese jedoch entfernt werden.
Sind Fußrasten borhanden könnte man dies bereits als fahren ohne Fahrerlaubnis werten.
Ansonsten dürfte es nur eine Ordnungswidrigkeit sein, die mit 5 € geahndet wird.
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/21-stvo/
Das ist nicht Richtig.
Am 19.01.2014 gab es eine Gesetzesänderung. Es wurde im § 4 der Fahrerlaubnisbehörde die Nummer 1b zugefügt.
Seit dem sind nicht nur die Mofas Fahrerlaubnisfrei, sondern auch die zweisitzigen Kleinkrafträder, wenn diese wie im Fall des Fragesteller auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden.
Somit kann auch nicht der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt werden.
Danke für deine Antwort. Aber bist du dir sicher