Was passiert wenn man mit 13 Mofa fährt & erwischt wird von der Polizei?
Kommt man da in den Knast oder so?
4 Antworten
Hallo LeonKrupp,
zwar sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für solch einen Verstoß folgende schriftliche Verwarnung vor:
Tatbestandsnummer: 205000
Tatvorwurf: Sie führten ein Mofa/einen motorisierten Krankenfahrstuhl *), obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
Ordnungswidrigkeit gem. § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Da Du mit 13 aber noch nicht schuldfähig bist, kannst Du noch nicht einmal mit Verwarnungsgeld von 20,00 Euro belegt werden.
Aber im Fall eines Unfalles kann die Versicherung (insofern die Mofa überhaupt versichert) eine Regressforderung in Höhe bis zu 5000,00 Euro stellen. Das gilt auch, obwohl Du strafrechtlich noch nicht schuldfähig bist.
Zivilrechtliche Forderungen können nicht nur auf Erwachsene und Jugendliche zukommen, sondern auch auf Kinder ab 7 Jahren.
Aber ohne, dass Du einen Unfall verursachst, kann Garnichts auf Dich zukommen. In der Regel gilt das auch für Eltern und auch für den Halter der Mofa.
Schöne Grüße
TheGrow
Erstens gibt es keinen Straftatbestand der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zweitens ist der Fragesteller 13 Jahre alt und die Eltern sind nicht verpflichtet ihn jedes Mal zu beaufsichtigen, wie das Beispielsweise bei einem 3 Jährigen der Fall wäre.
Meinst Du die Eltern eines 13 Jährigen sind verpflichtet ihn auf Schritt und Tritt zu bewachen???
Vielen Dank.
Nein, du bist nicht strafmündig. Im schlimmsten Fall Anzeige, Strafe (Geld) und/oder Mofaführerscheinsperre. Habe ich hinter mir. Anzeige wurde aber fallen gelassen
Wie Du selber angeführt hast, ist man mit 13 nicht strafmündig (schuldfähig), was die Einleitung eines Strafverfahren und somit eine Strafe und Sperre ausschließt!
Ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 20€
Hallo Leon,
dass du noch nicht strafmündig bist, wurde dir ja schon mitgeteilt. Aber freue dich besser nicht zu früh.
Ganz sicher werden sich dann deine Eltern einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen und die werden dir entsprechende Strafen geben und ordentlich den Hintern versohlen.
Viele Grüße
Michael
Auch kein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?