Muss ein Mofa Blinker und Rückspiegel besitzen?
Moin, hab eine Vespa Piaggio Ciao. Die hat keine Blinker und keine Rückspiegel. Brauch man das an Mofas nicht oder muss ich die noch anbauen lassen?
5 Antworten
Einen Spiegel solltest du auf jeden Fall nachrüsten. Dieser ist heut zu tage Pflicht. Die Blinkanlage bei Mofas nicht, wenn sie damals nicht mit verbaut wurde. Man muss aber wie beim Fahrrad Handzeichen geben.
Daher wird auch der Begriff Mofa gebildet (Motorisiertes Fahrrad).
Die alte hercules Prima kommt noch mehr ans Fahrrad ran :)
ich hatte auch das teil. es war sogar eine ganz alte aus den ersten produktionsjahre. heute wird sie wieder gebaut
blinker brauchst du nicht .... aber rückspiegel
JEIN ! Zuerst mal Ja, ein aktuelles Mofa muß mindestens einen Spiegel auf der linken Seite haben. Siehe § 56 Abs. 2 Nr. 5 StVZO i.V.m. Rili 97/24/EG bzw. 2002/24/EG: Blinker braucht ein Mofa nicht, wohl aber eine "helltönende Glocke" (Fahrradklingel) . Darum braucht man auch an einem Fahrrad mit Hilfsmotor (also so ein Hollandrad wo man den Motor mit einem Seil startet eine s.g. "broemfiets") in (D) auch links einen Spiegel. Theoretisch müßte man an einem zum Mofa gedrosselten Roller auch die Klingel nachrüsten. Wenn der Ingenieur, der die Mofareduzierung gemacht hat "Ahnung" hatte, dann steht in der BE auch drin, daß die Signaleinrichtung der RilI 76/756/EWG entspricht, dann kann der zum Mofa ungerüstete Roller auch eine Hupe haben. Wir aber oft vergessen. Unterm Strich: --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Allgemein Mofa: Ja, Du benötigst links einen Spiegel , NEIN Du benötigst keine Fahrtrichtungsanzeiger.
Und nun zu Deiner Cio: die ist vermutlich vor 2003 gebaut, dann brauchst Du KEINE Spiegel.
Das Inkrafttreten der Regelungen findet man in §72 StVZO:
da steht zu § 56 Abs. 2 Nr. 5 (Spiegel von Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG)
ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem genannten Datum erstmals in den Verkehr kommen, bleibt § 56 Abs. 2 Nr. 5 und 6 in der vor dem 1. April 2000 geltenden Fassung anwendbar.
Wenn Deine Cios also vor dem 17.06.2003 in den Verkehr gekommen ist, hat sie Bestandschutz und braucht auch nicht nachgerüstet zu werden, weil es dafür keine Nachrüstpflicht gibt, (sonst stände das nicht in §72)
Freiwillig kannst Du natürlich beides nachrüsten, dann muß es aber auch den Bestimmungen entsprechen, also keine Chinaware ohne Prüfzeichen.
Also einen linken Spiegel brauchst du auf jeden Fall. Und wenn das Mofa ohne Blinker gebaut wurde, musst du auch keine nachrüsten.
Als ehemaliger Berufskraftfahrer habe ich mir an meinen E-Rolli einen Spiegel anbauen lassen: Ich habe nicht das geringste Interesse daran, hinter mir stehende oder gehende Menschen beim Rückwärtsfahren umzumähen. Blinker habe ich "serienmäßig" weil mein linker Arm sich nicht dazu eignet Handzeichen zu geben. (Lahmes Scheißding) Auch Radfahrer sollten nach meiner Ansicht mindestens EINEN Rückspiegel haben.