Ist Gefängnis kostenlos?
Kurze Frage, wenn man zu Gefängnis verurteilt wird, muss man dann für das Gefängnis zahlen? Ich kann mir vorstellen dass Extrawünsche wie Fernseher oder so was kosten, aber der rest? Weil prinzipiell könnte ja dann jeder Penner einfach was machen damit er dort hin kommt und dann hat er da Essen und ne Unterkunft c: oder denke ich da falsch?
Danke schonmal an hilfreiche Antworten c:
9 Antworten
Die Insassen sind verpflichtet im Gefängnis zu arbeiten. Allerdings gibt es auch dort ein Problem,. dass gar nicht für jeden Arbeit da ist. Wer aber arbeitet, bekommt dafür einen "Lohn2 der ihm auch teilweise in Form eines Guthabenkontos zur Verfügung steht um seinen täglichen Bedarf zu decken. Ein anderer Teil wird ihm dann bei der Entlassung ausgehändigt.
Die meisten Insassen sind aber gar nicht in der Lage ,irgendwelche Kosten zu tragen. Diese bekommen ein "Taschengeld" für ihren Bedarf. Letztlich auf Staatskosten.
Dann steht aber auch nur das "Taschengeld" zur Verfügung.
Ich habe einen ''Penner'' gekannt, der sich regelmäßig zu einem winterlichen mehrmonatigen Aufenthalt im Warmen entschlossen hat. Das ist eine einfache und traurige Rechnung, welche Freiheitsbeschränkung man besser aushalten kann. Die Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit im Knast oder die Einschränkung der Handlungsfreiheit bedingt durch ein verarmtes Leben auf der Straße plus Kälte und Hunger.
In Bundesländern, in denen es die Arbeitspflicht noch gibt, sind Gefangene die sich weigern in den Haftinternen Arbeitseinrichtungen zu arbeiten ( sich ausbeuten zu lassen für einen Stundenlohn von einem Euro) verpflichtet einen Haftkostenbeitrag zu zahlen. In Rheinland-Pfalz zumindest ist die Arbeitspflicht weggefallen. Da trägt allein die Gemeinschaft die Kosten der Resozialisierung. Und das muss sich jede rechtschaffende Gesellschaft auch leisten können. Die in ihr entstehenden Verbrecher human zu resozialisieren. (was ich unseren Haftanstalten teilweise ausdrücklich absprechen würde)
Du bist während der Haft zur Arbeit verpflichtet. Und von dem Geld, dass du dann Verdienst wird ein Haftkostenbeitrag abgezogen.
Das habe ich noch nicht erlebt, dass von dem Verdienst Haftkostenbeitrag abgezogen wird. Es wird einfach nur ein Teil für die Entlassung angespart, mehr nicht.
In Bayern wird es gesiebtelt. Ein siebtel wird als Haftkostenbeitrag abgezogen. Ist auch nachzulesen.
Das Du das noch nicht erlebt hast, heißt nicht dass es nicht gemacht wird.
Na gut, Bayern. Von da kommt politisch selten Gutes. In Bezug auf den Strafvollzug soll es da drakonisch zugehen.
Ich saß in drei Bundesländern, von da habe ich einfach aufs Allgemeine geschlossen.
und wenn man nicht arbeiten geht ??
und wenn man nicht arbeiten geht ?? <
Das ist dann ein Einzelfall wie in meiner obigen Antwort angegeben.
Dann muss der Steuerzahler die Kosten tragen. Aber die Anstaltsleitung ist bestrebt, dass der Inhaftierte je nach Qualifikation auch arbeiten geht.
Das zweifle ich auch nicht an.
Gefängnis ist kein Hoztel, und Extrawünsche gibts nicht, können demzufolge auch nicht bezahlt werden.
"Penner" sind deshalb "Penner" weil sie keine Unterkunft WOLLEN. Wenn Penner im warmen schlafen wollen, gibts Obdachlosenunterkünfte, da muss man nicht für ins Gefängnis.... Wobei Gefängis mitunter Moante dauert, bis man da rein "darf"...
Ja, du denkst falsch, völlig
Wenn Penner im warmen schlafen wollen, gibts Obdachlosenunterkünfte,<
Weißt Du wie es dort zugeht? Ein Gefängnis ist dagegen ein Hort der Sicherheit.
Eine Obdachlosenunterkunft kann man jederzeit verlassen... Und es gibt auch sichere...
der aufenthalt wird durch steuern bezahlt.
der inhaftierte kann dort manchmal arbeiten oder sogar ne ausbildung machen.
in Rheinland-Pfalz zumindest besteht keine Arbeitspflicht mehr