Wird mir ein Urlaubstag wegen eines Gerichtstermin wieder zurückerstattet? bzw. die Minusstunden?
Hallo zusammen, ich bin krankenschwester in der Ausbildung und kann meine Urlaubstage nicht selbst einplanen, da diese vorgegeben sind. Jetzt muss ich kurzfristig mitte November als Zeugin bei einer Gerichtsverhandlung aussagen. Der Dienstplan fürs nächste Monat steht schon, und ich müsste an diesen Tag arbeiten. Würde ich mir frei wünschen hätte ich Minus-stunden. Wird man also für diesen Tag freigestellt, ohne Abzug von Urlaubstagen oder Arbeitsstunden?
5 Antworten
Ein Urlaubstag wird Dir nicht erstattet, nur der Ausfall an Stunden. Diese bekommst Du dann vor Ort beim Gericht. Macht also Sinn an solchen Tagen keinen Urlaub zu nehmen.
Das musst Du im Betrieb klären. Es gibt aber das sogenannte Zeugengeld, mit dem Dir Deine Auslagen und Unkosten erstattet werden.
Betrieb fragen und im Gericht anrufen und dort fragen.
Dafür, dass Du Zeuge bist und aussagen musst, kann man Dich ja nicht bestrafen. Kannst Du ja nix für. Zeugt sogar von Zivilcourage. (Zuviel darüber reden würde ich an der Arbeit aber auch nicht, mein weiss nie, wie das auf andere wirkt. Wirklich nur mit dem disziplinarischen Vorgesetzten sprechen. Und das auch nur, wenn Du das vorher mit dem Gericht abgeklärt hast, was da bezahlt wird.)
Du musst Dir vermutlich von Deinem Arbeitgeber den Arbeitsausfall bescheinigen lassen, er zieht Dir das wahrscheinlich vom Gehalt ab und Du bekommst es durch das Geicht erstattet (Zeugengeld = Fahrtkosten plus Arbeitsausfall)
es gibt auch Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer zu Gericht gehen lassen und ncihts vom Lohn abziehen
Urlaub würde ich dafür nicht nehmen ...
Leg Deinem Arbeitgeber die Ladung vor und frag nach wie sie das bei Euch handhaben
Wenn Du als Zeuge geladen wirst, wirst Du unentgeltlich von der Arbeit freigestellt. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers zahlt Dir die Gerichtskasse den Verdienstausfall und Deine Unkosten für Bus und Bahn. Eine Urlaubstag sollst Du dafür nicht beantragen, denn die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung dient nicht Deiner Erholung. Bring die Vorladung ins Personalbüro, dort sollte man sich damit auskennen.
du hast anspruch auf eine freistellung wenn du als zeugin zu gericht musst.