Was passiert wenn ich in der Freiheit ein Kaugummiautomat ohne ein Gewerbe aufstelle?
Hallo,
Beispiel: Ich stelle in der Freiheit ein Kaugummiautomat an einer Fassade auf die niemandem gehört ohne das ich ein Gewerbe besitze. Was passiert dann ? Vorausgesetzt würde ich dann natürlich die Ware einfüllen, das Schild ankleben wo der Einwurf steht + ein Werbeschild wie es bei den Aufstellern mit Gewerbe ist. Was passiert dann wenn ich das in der Freiheit mache ohne das ich ein Gewerbe habe ?
Mfg: Kubka
8 Antworten
Mach doch einfach mal.
- Wo bekommt man solch einen Automaten her und was kostet der? (bekommt man den überhaupt als Privatmensch?)
- Irgendjemanden gehört die Aufstellfläche immer, bzw. weiß die Nachbarschaft Bescheid und wird ein neues Gerät weitergeben. (Z.B beim Gewerbeamt, Ordnungsamt usw.)
- Lose Kaugummis unterliegen sicherlich der Hygienevorschriften. (Wäre ein neuer Ansatzpunkt dich zu erwischen.)
- Um neue Ware (Kaugummis für Automaten) zu bekommen, brauchst du auch eine Gewerbeanmeldung.
- Wie bereits schon geschrieben: Mach doch einfach und lass dich überraschen, ab welchen Punkt es nicht weiter geht.
- Kaugummiautomaten kann man auf Ebay kaufen.
- Bisher habe ich gesehen das alle Aufsteller die Kaugummikugeln in ihren Automaten lose drinn liegen haben.
- Neue Verkaufsware kann man auch auf Ebay kaufen.
Na dann leg doch los. Du lässt dich doch eh´nicht aufhalten?
Nachfrage: Warum hast du hier eigentlich gefragt, wenn du nicht eine Nacht über die ganzen Antworten hier nachdenkst?
Ich wollte es doch nur wissen...
Das man ein Gewerbe braucht damit man ein Kaugummiautomat in der Freiheit aufhängen darf, das habe ich gewusst.
Das man dazu aber noch eine Finanzerklärung und alles andere braucht, das habe ich nicht gewusst.
Ich empfehle dir eine Nachfrage bei der IHK. Da bekommst du eine kostenfreie Information zu allem was du wissen mußt.
- Meine Meinung, durch zahlreiche Erfahrungen mit Gewerbe usw.
- Überlege dir mal bitte, warum so viele Geldautomaten bei Ebay angeboten werden? Normal kommst du da als Privatperson nicht so einfach ran. (Sind die Automaten überhaupt noch für den gewerblichen Einsatz zugelassen?)
- Diese Automaten verschwinden vom Straßenbild oder vergammeln. Der Gewinn mit den Teilen wird sich nicht mehr lohnen. Der Aufwand (Reparatur) wird zu hoch sein.
- Natürlich will das Finanzamt seinen Anteil haben.
- An Sicherheitsvorschriften beim Automat oder wo er aufgestellt wird, usw., habe ich noch gar nicht gedacht.
- Und nur ein blanker Automat wird nicht reichen. Dazu brauchst du dann auch den passenden Schutz für den Automaten.
- Zum Schluss: Preis > Leistung. Was kostet der Automat mit Befüllung (wie viele Kugeln) und wann müssen diese verkauft sein? (MhD)
Tja, irgendwer wird sich schon finden, der meint, daß Du jetzt wohl unbedingt einen Betreuer benötigst und einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengricht stellen. Der fehlende Gewerbeschein wird dann Deine geringste Sorge sein.
Ich stelle in der Freiheit ein Kaugummiautomat an einer Fassade auf die niemandem gehört ohne das ich ein Gewerbe besitze.
Das geht schon mal deshalb nicht, weil es keine Fassaden gibt, die niemandem gehören.
Da ich außerdem annehme, dass du die Kaugummis nicht verschenken wirst, ist es Steuerhinterziehung.
Wenn es die Fassade Deines Hauses ist, oder Du vom Hauseigentümer die Erlaubnis hast, nichts.
Irgendwann könnte vom finanzamt die Frage kommen, warum Du den Gewinn aus der Aufstellung von Verkaufsautomaten nicht erklärst.
Wie genau meinst du das mit dem Finanzamt ?
Na ganz normal. Du hast einenVerkaufsautomat. Du kaufst waren (z. B. Kaugummi) ein und verkaufst vermutlich mit Aufschlag. Somit sollte ein Gewinn entstehen und der ist steuerpflichtig.
Muss ich also von dem Gewinn etwas als "Steuern" hergeben ?
Wenn Du mehr als 410,- Euro pro Jahr gewinn machst, schon.
Es gibt keine Fassade, die niemandem gehört.
Das Gerät wird höchstwahrscheinlich kostenpflichtig entfernt und du wirst wegen Sachbeschädigung belangt.