Ist es schon Erpressung / Drohung / Nötigung? Was kann ich tun?

6 Antworten

Gehe zum Vorstand und zeige vor was er Dir geschrieben hat.

DameDePique  20.03.2020, 07:23

Private Nachrichten veröffentlichen? Na dann hat er ja eine hervorragende Grundlage für eine Unterlassungsklage.

Agitatorwatch  20.03.2020, 08:08
@DameDePique

Das waren Drohungen. Die kann man sicher schon mal vorzeigen.

DameDePique  20.03.2020, 08:14
@Agitatorwatch

Im juristischen Sinne ist es keine Bedrohung und wenn es die wäre, wäre sie der Polizei vorzuzeigen, nicht dem Vorstand.

Private Nachrichten zu veröffentlichen kann eine Unterlassungsklage mit sich führen, unabhängig von deren Inhalt.

Agitatorwatch  20.03.2020, 08:35
@DameDePique

In dem Falle soll er ruhig klagen. Bis ein Urteil gefällt ist hat das vielleicht schon ganz andere Konsequenzen für ihn im Vorstand. Und das ist gut so.

Wo willst Du klagen? Die Gerichte sind geschlossen wegen Corona.

DameDePique  20.03.2020, 08:46
@Agitatorwatch

Natürlich sind die Gerichte nicht geschlossen. Es wird wegen eines Virus nicht das Rechtssystem stillgelegt.

Zumal die Unterlassungsklage ja auch in ein paar Wochen eingereicht werden kann. Natürlich dauert ein Urteil seine Zeit, ist dann aber eben auch mit Prozesskosten und eventuellen Schadensersatzansprüchen verbunden, kann also teuer werden. Den Vorstand über die Absichten des Mitgliedes informieren, klar

Nachrichten veröffentlichen? Das kann teuer werden. Sehr teuer.

Agitatorwatch  20.03.2020, 09:08
@DameDePique

Und die erde ist eine scheibe.

DameDePique  20.03.2020, 09:14
@Agitatorwatch

Das ist für die Frage völlig überheblich, die Form der Erde spielt hier keine Rolle, das höchstrichterliche Urteil des OLG Hamburg, in dem die Frage nach Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, die sich aus der Veröffentlichung privater Emails, Messenger, chats etc ergeben, recht eindeutig geklärt wurde, ist da etwas relevanter.

Aber belassen wir es dabei. Dein Rechtsverständnis hast du schon bei

Das waren Drohungen. Die kann man sicher schon mal vorzeigen

Eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Agitatorwatch  20.03.2020, 11:09
@DameDePique

Richtig, du leider nicht.

MulanHuiLai  21.03.2020, 18:28
@Agitatorwatch

die erde ist mir wurscht. eine wurschtscheibe.

Es ist weder Erpressung, noch Bedrohung, noch Nötigung.

Bei Erpressung nach §253 StGB scheitert es schon daran, dass er dir kein rechtswidriges, empfindliches Übel androht, erstmal droht er mit einem Antrag vor dem Vorstand des Vereins und den darf er einreichen. Auch einen Schaden an deinem Vermögen um sich oder einen Dritten zu bereichern versucht er ja nicht zu erwirken.

Eine Bedrohung ist juristisch dann eine Bedrohung, wenn dir ein Verbrechen angedroht wird, das heißt eine Straftat die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht wird. Selbst die Androhung einer Körperverletzung ist demnach keine Bedrohung nach §241 StGB

Auch bei der Nötigung nach §240 StGB scheitert es daran, dass dir kein rechtswidriges, empfindliches Übel angedroht wird, er will dich durch die Drohung ja weiter auch nicht zu einer Handlung oder Duldung bewegen.

Dir bleibt den Vorstand über seine Drohungen und Absichten zu informieren.

Weshalb will er dich denn überhaupt rauswerfen lassen?

prepond 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 07:33

Coronakrise - er hat mich falsch informiert, dass ich etwas nicht machen darf, ofizielle Aussage kam aber erst am nächsten Tag, er hat komplett falsch die Informationen interpretiert, er hat dadurch (Angst) meine Aktivitäten begrenzt. Ob ich Sport betreiben darf, soll nur meine moralische Entscheidung sein (übrigens Gleitschirmfliegen - bin alleine in der Luft...).

Ein 4 Augen Gespräch sollte Klärung bringen, falls nicht geh als erstes zum Vorstand

Das ist nichts, was er nicht dürfte.

Es ist strafrechtlich keines von allem. Wenn er das will, dann kann er das machen.

Allerdings solltest Du auch schauen, was Du tun willst/kannst. Solchen Typen "was erklären" bringt nichts. Ohne jetzt die Hintergründe zu wissen (es muss ja was vorgefallen sein, dass er das macht), wird er, wenn Du jetzt anfängst zu argumentieren, sich nur noch weiter reinsteigern.

will vermeiden, dass es beim Vorstand vorliegt, finde ich total unnötig.

Darin sehe ich aber die einzige Möglichkeit. Eben, damit der Vorstand schon vorher weiß, dass alles, was von dem Typ kommt, nur in die eine Richtung zielt.