Was passiert wenn ich die Auskunftspflicht vom Jobcenter ignoriere?
Es geht um Unterhalt. Ich bin nicht arbeitslos und das war ich noch nie. Aber ich hab einen Brief von Jobcenter bekomme wegen Unterhalt. Die sind zwar zufrieden mit dem was ich bezahle aber die Wollen wissen ob die mir noch mehr abknöpfen können. Im Brief steht das gerichtliche Schritte eingeleitet werden wenn ich die Sachen nicht vorzeige und Zettel ausfülle. Was bedeutet das? Was würde mich das kosten?
Also ich muss sagen das ich keinen Betreuungsunterhalt bezahlen möchte, nur Kinderunterhalt. Die Frau hat mit 34 noch nie gearbeitet und wird es weiterhin nicht tun, deswegen möchte ich das nicht bezahlen. Meine Frage ist einfach nur was passiert wenn ich das nicht vorzeige was die wissen wollen, wie z.b. Lohnabrechnung? Was passiert dann?
12 Antworten
Was passiert wenn ich die Auskunftspflicht vom Jobcenter ignoriere?
Dann wird das Jobcenter am Ende eine Auskunftsklage einreichen. Für dich bedeutet es unnötige Anwalts- und Gerichtskosten und am Ende musst du doch die Unterlagen einreichen. Vorher gibt es noch ein Bußgeld um dir auf die Sprünge zu helfen. Auch ein Zwangsgeld oder Zwangshaft können beantragt werden. Unwahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber d viel Verständnis aufbringen wird.
Der zu zahlende Unterhalt muss ja richtig berechnet werden. Und wie soll das gehen, wenn du die Unterlagen nicht vorzeigen möchtest.
Und ob du nun Betreuungsunterhat zahlen möchtest oder nicht, spielt absolut keine Rolle! Denn wenn sie unterhaltsberechtigt ist und du leistungsfähig, dann zahlst du. Das ist gesetzlich verankert und da gibt es auch keine Diskussionen drüber.
Warum du dich im nachhinein über die Kindsmutter aufregst ist mir auch schleierhaft. Denn hat es hat dich doch Niemand gezwungen mit ihr in die Kiste zu steigen, oder? Und über die möglichen Konsequenzen warst du dir wohl im Klaren...
Ich kenne das vom Kindesunterhalt. Nachdem die Unterlagen nicht eingereicht wurden, ging die Sache zum Gericht, das hat dann erneut zur Vorlage aufgefordert. Passiert dann immer noch nichts, wird einfach ein Betrag geschätzt, der meist den tatsächlichen Betrag deutlich überschreitet. Dann hat man noch kurz Zeit, dagegen Einspruch einlegen (und korrekte Unterlagen vorlegen) ansonsten wird der Zahlbetrag festgesetzt und man muss ihn zahlen (Pfändung notfalls).Kann aber eine Weile dauern. Die Kosten dafür ist natürlich auch noch zu tragen, damals waren es wohl ca. 1000 Euro für den Zahlungspflichtigen.
Da die Dame offensichtlich im Leistungebezug des Jobcenters steht, ist das Jobcenter dazu verpflichtet, zu prüfen, ob du nicht zumindest einen Teil der Leistungen un Form von Betreuungsunterhalt leisten kannst. Dazu fordert dich das Jobcenter erst so auf, die Unterlagen zur Überprüfung einzureichen. Folgst du nicht, folgt entweder eine Kontaktaufnahme mit deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt, von beiden Stellen kann das Jobcenter Audkunft erhalten und dann eigenständig berechnen.
Alternativ ist eine Auskunftsklage des Jobcenters gegen dich. Da du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, wirst du dann auch die kompletten Gerichtskosten zusätzlich übernehmen dürfen.
Entscheide, was für dich die bessere Lösung ist!
Wenn du keine Auskünfte erteilst, fragt das Jobcenter direkt bei deinem Arbeitgeber nach was du verdienst (der einfachere Weg) oder es wird eine Auskunftsklage eingereicht, was aber für das Jobcenter viel umständlicher ist. Wenn du genug verdienst und keine weiteren Ausgaben geltend machen kannst, wirst du um den Betreuungsunterhalt nicht herumkommen. Der steht der Frau nunmal gesetzlich zu.
wenn du des nicht vorlegst, werdens ei ordnungsgelder gegen dich verhängen lassen und sich die unterlagen gerichtlich einfordern und holen. die kosten die zusätzlich anfallen zahlst du. deine verweigerungshaltung hilft dir garnix und bringt dir nur ärger.
unterm strich besorgen sie sich die unterlagen und berechnen dann neben kindesuntehalt auch betreuungsunterhalt für die km und wie hoch dein anteil an der ertausstattung ist, den das jc vorgeleistet hat eventuell. warst du leistungsfähig, darfst du zurückzahlen.