Was passiert, wenn eine Immobilie auch beim zweiten Termin nicht zwangsversteigert werden kann?
Liebe Community,
das Haus eines Bekannten soll in 2 Wochen zwangsversteigert werden. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungstermin. Beim ersten Termin im Sommer konnte das Haus nicht zwangsversteigert werden.
Nun sind die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) aufgehoben worden. Was also bedeutet, dass das Haus zum Schleuderpreis ersteigert werden kann?
Was passiert, wenn sich auch in 2 Wochen kein entsprechender Bieter findet? Wird dann ein dritter Termin angesetzt?
LG Adelana
6 Antworten
.... dann zieht der Antragsteller meist zurück und es gibt einen neuen Termin in einigen Monaten.
Werden auch im zweiten Termin keine Gebote abgegeben, wird das Verfahren gemäß § 77 ZVG aufgehoben.
Oh doch. Beim zweiten Termin finden sich immer Käufer! Da darf man ja bieten, was man will. Die Bank kann dann aber ja oder nein sagen. Meist sagt sie aber ja.
Da das Haus jetzt schon für en Appel u Ei zu bekommen ist., wird sich schon einer für finden. Die meisten die was ersteigern wollen warten ja nur drauf es unterm Wert zu bekommen.
Die Frage ist ja zunächst, warum es bislang nicht versteigert werden konnte.
Je nach Grund könnte der Wegfall der Grenzen also NULL nützen, es könnten also weitere Termine stattfinden, es wird sich dennoch kein Käufer finden.
Gründe können z. B. sein: Eingetragener Nießbrauch, eine Teilungsversteigerung, ....
Gibt es keine Gründe, spricht vieles dafür, dass es jetzt nach Wegfall der Grenzen, versteigert wird.