Was passiert wenn die Kündigung zu spät ankommt?
Hallo,
Wenn im Brief steht ich will für Freitag den 6.10.2017 kündigen aber der Brief erst am Montag den 9.10.2017 ankommt, werde ich dann erst ab Montag gekündigt? Oder verfällt die Kündigung und ich werde garnicht gekündigt weil sie nicht gültig ist? Weil ich hab 1 Woche Sperrzeit und ich habe schon eine andere Stelle und ich will denen nicht mehr als 1. Tag Schadensersatz zahlen...
11 Antworten
Ausschlaggebend ist der Tag, an dem die Kuendigung zugeht (in deinem Fall beim Arbeitgeber). Die Frist beginnt am darauf folgenden Tag.
Eine fristlose Kundigung ist nur in ganz bestimmten Faellen moeglich. Aus deinem Beitrag geht aber nicht ansatzweise hervor, wieso du glaubst, zu einer frsitlosen Kuendigung berechtigt zu sein. Dass du eine neue Stelle hast, berechtigt dich jedenfalls nicht dazu.
Es ist also vorerst davon auszugehen, dass du eine Kuendigungsfrist einhalten musst. Wie lang die ist, ergibt sich entweder aus deinem Arbeitsvertrag, ggf. einem Tarifvertrag oder - wenn es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung dazu gibt - aus dem Gesetz. Die gesetzliche Frist fuer eine arbeitnehmerseitige Kuendigung betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Welche Kündigungsfristen stehen im Vertrag und was ist das für ein Vertrag.
Bei einem Arbeitsvertrag währen das unübliche Kündigungsfristen. Hier kündigt man meist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzen.
Du hast doch gewiss eine Kündigungsfrist, diese musst Du natürlich einhalten Freitag kündigen wollen und am gleichen Freitag die Kündigung abgeben wäre eine fristlose Kündigung.
Zunächst einmal wäre von Interesse, ob Du Dich aktuell noch in einer Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen befindest, oder ob für Dich ( schon ) die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen zum 15. oder letzten eines Monats gelten für Eigenkündigung.
Nur innerhalb einer Probezeit kannst Du mit Frist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Tag des Monats kündigen.
Wichtig ist ( im Streitfall ) bei einer schriftlichen Kündigung das Zugangsdatum des Schreibens beim Empfänger für die anwendbaren Fristen.
Geht die schriftliche Kündigung dem AG zu spät zu, kann bei Anwendbarkeit der regulären Kündigungsfristen der nächst mögliche Kündigungszeitpunkt wirksam werden, bzw. in der Probezeitregelung der Fristlauf von 14 Tagen ab Zugang.
Zu aller erst brauchst Du eien fristlosen Kündigungsgrund. Wenn Du den nicht hast kannst Du sowieso nur unter Einhaltung der arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Die Kündigung wird auch erst wirksam wenn sie dem Arbeitgeber zugegangen ist. Falls Du einen fristlosen Kündigungsgrund hast, würde ich um rechtssicher zu bleiben zum 9.10, alternativ zum nächstmöglichen Termin kündigen. Dann biste auf Nummer sicher.