Geblitzt und vier Wochen später das Auto verkauft. Muss ich zahlen?
Hallo,
ich wurde geblitzt und habe vier Wochen danach das Auto verkauft und nun (ca. 6 Wochen später) kam der Anhörungsbogen in dem erfragt wird, wer zum Zeitpunkt gefahren ist.
Das Auto habe ich wie schon geschrieben, schon lange nicht mehr. Bin ich noch verpflichtet mich selbst anzuschuldigen/Auskunft zu geben?
14 Antworten
Ja du musst das Bezahlen. Das Auto war zu dem Zeitpunkt auf dich angemeldet und du warst der Fahrer der Geblitzt wurde. Es zählt dann auch nicht ob das Fahrzeug verkauft ist oder nicht.
Was fällt dir denn ein?! Du bist doch mit dem Auto gefahren, welches geblitzt worden ist. Und zum Zeitpunkt des blitzen war das Auto auch auf deine Person zugelassen. Was also ist dein Problem?!
Ja, musst Du. Schließlich hast Du ja das Auto gefahren.
Natürlich, weshalb solltest du keine Auskunft mehr geben?
ja, denn zu dem Zeitpunkt warst Du noch Eigentümer, deshalt wurde Dir auch der Anhörungsbogen zugesand