Kassenmanko?
Folgende Situation:
Arbeitnehmen hat die Spätschicht übernommen(sagen wir mal 15 bis 23 uhr)
Am Ende des Tages stellt sich raus das 240€ in der Kasse fehlen. Im Arbeitsvertrag steht nichts drin was bei Kassenmanko passiert. Ihr kann auch nichts nachgewiesen werden das sie etwas aus der Kasse entnommen hat( übetwachungskameras, zeigen etc). Nun will der Arbeitgeber das der Arbeitnehmer es aus der eigenen Tasche nachzahlt. Wie ist die Rechtslage?
4 Antworten
Da keine Mankovereinbarung vorliegt, obliegt es dem Arbeitgeber, hier ein schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen, um Ansprüche geltend machen zu können, gemäß BAG wäre hier mindestens grobe Fahrlässigkeit (teils wird mittlere Fahrlässigkeit als hinreichend angesehen) nachzuweisen.
Fehlbestände in der Höhe aber resultieren nicht selten aus falschen Buchungen. Hier würde ich prüfen, ob ggf. falsch eingegeben wurde, z.B. statt 0,24 € 240 €.
Wenn mehrere die Kasse bedienen und es nach jedem Wechsel nicht geprüft wurde, kann man der Kollegin nichts nachweisen und sie kann auch nicht haftbar gemacht werden. Unter solchen Umständen würde ich mich fragen, ob der Arbeitgeber seriös ist.
Folgender Auszug aus dem Juraforum könnte dir vlt. helfen, du sagst ja, dass es keine besonderen Vereinbarung gibt im Arbeitsvertrag zum Thema Mankohafung:
"...Um bei dem Beispiel einer Tankstelle zu bleiben, kann eine 400-EUR-Kraft bei einer Kassendifferenz, die ob des plötzlichen Andranges von Kunden entstanden ist, einen Tag „umsonst“ hinter der Kasse stehen, wenn es dabei zu einem Minus kommt. Nach §280 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger (in diesem Fall der AG) den Ersatz des Schadens verlangen. Dies gilt NICHT, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. §280 Abs. 1 Satz 2 BGB). In den meisten Fällen wird der AG nicht in der Lage sein, diese mindestens mittlere Fahrlässigkeit (vgl. Reichold, Arbeitsrecht, 2. Auflage §9 Rn. 37ff) und somit die Pflichtverletzung insgesamt zu beweisen. Dieser Beweisnotstand entlässt den Schuldner aus der Zahlpflicht eines Kassenminus.
Diese Umstände sind den wenigsten AN aber bekannt. So finden sich häufig Vereinbarungen, die den AN dazu bestimmen eine Differenz zu ersetzen. In der Wirtschaft besteht die Auffassung, dass der Kassierer für die Kasse verantwortlich ist. Alles, was mit dieser Kasse passiert, hat er Kassierer zu verantworten. Doch dieser Einstellung kann an aus besagen rechtlichen Anforderungen nicht folgen. "
http://www.juraforum.de/forum/t/mankohaftung-rechte-und-pflichten-im-arbeitsverhaeltnis.134433/
Lies dir das hier mal durch, da werden diverse Möglichkeiten erklärt...
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/kassendifferenz