Was passiert mit der Rentenversicherung, wenn man vor der Rente stirbt?

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Leider ist ihre Frage nicht eindeutig, meinen sie die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung verfallen Ihre Altersrentenansprüche bei Tod vor Rentenalter. Sollten Hinterbliebene zurück bleiben, erhalten diese ggfls. Witwen- oder Waisenrenten.

Bei einer privaten Rentenversicherung wird Ihren Hinterbliebenen oder dem Bezugsberechtigten der Inhalt dieser Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Todes augezahlt.

BildungsCenter  12.02.2010, 11:09

ähhh in der privaten Rentenversicherung ist das auch bei jedem ein wenig anders und es kommt auf die Vereinbarung an.
Es gibt die Beitragsrückerstattung oder den Policenwert.

Lustige Frage. Bist Du verheiratet, bekommst Du auf Antragstellung eine Hinterbliebenenrente nach dem Ableben Deines Ehepartners, wenn Du die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllst. Seit Ihr nicht verheiratet und habt auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft, dann ist es halt pech. Sollte ein Elternteil von Dir sterben und Du bist noch nicht 27 Jahre alt und befindest Dich noch in Ausbildung, dann könntest Du unter Umständen noch ne Waisenrente abfassen. Eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge werden nur erstattet, wenn die allgemeine Wartezeit (60 Monate Beiträge) noch nicht erfüllt ist. Wie es aber bei privaten Rentenversicherungen ist, kann ich leider nicht sagen.

Unser Rentenversicherungssystem basiert auf dem sog. Generationenvertrag. Wir bezahlen mit unseren Beiträgen die Rente unserer Eltern, unsere Kinder dann unsere Rente usw. Stirbst Du vor dem Renteneintritt muss die nachwachsende Generation einen Rentenempfänger weniger versorgen.

So etwas kann man nicht vererben ... wenn du Glück hast und verheiratet bist, bekommt dein Partner Witwen-Rente, natürlich nicht so hoch wie deine, der Rest bleibt in der Kasse für die anderen. Sonst würde es auch nicht funktionieren ...

Wenn man verheiratet ist, gehen die Ansprüche auf den verbliebenen Ehepartner über.

Dieser bekommt bei nicht Wiederheirat eine Witwenrente.