was passiert eigentlich wenn ein Insolvenzverfahren platzt?

5 Antworten

Wenn das Restschuldbefreiungsverfahren einer natürlichen Person "platzt", also eine Versagung der Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers erfolgt, bspw. wegen § 290 InsO oder §§ 295, 296 InsO, können die Gläubiger wieder die Einzelzwangsvollstreckung bereiten (Konto- Lohnpfändungen usw.). Ins Gefängnis kommt man deshalb nicht. Mal sollte daher die einschlägigen Vorschriften (Spielregeln) kennen

§ 290 InsO – Versagung der RSB im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens § 295 InsO – die Obliegenheiten im Restshuldbefreiungsverfahren dann gibt es noch §§ 297, 298 InsO – kommt selten vor.

Dann bestehen die Schulden 30 Jahre und die Gläubiger können immer mal wieder die EV fordern. Aber das Verfahren dürfte bei Dir ja inzwischen abgeschlossen sein und Du Dich in der Wohlverhaltensphase befinden. Da müßtest Du schon gravierend was verkehrt machen, damit Dir die Restschuldefreiung in zwei Jahren versagt wird. Sehr gute Informationen liefert der "Kurs" von Rechtsanwalt Franzke, gratis erhältlich unter http://www.ra-franzke.de/

Dann musst Du die vorhandenen Schulden normal abbezahlen mit allen Konsequenzen wenn Du säumig wirst.

Deafwomen 
Beitragsersteller
 29.07.2008, 22:31

was heisst das bitte...mit allen Konsequenzen wenn man säumig wird? Sorry das ich so frage....ich bin in die Insolvenz obwohl ich keine offenen "Ratenschulden" hatte....war krank...Krankengeld....Bank wollte sich nicht einigen....somit Insolvenz.....

solche auskünfte kann dir am besten dein insolvenzberater geben, du solltest mal mit ihm ein gespräch führen.

vielelicht in anwesenheit einer person, die sich mit dir verständigen kann.

er hat sicherlich auch broschüren und texte zum lesen.

Sie haben einen Insolvenzverwalter. Gehen Sie doch zu ihm, lassen sich einmal ausführlich über ihre Rechte und Pflichten aufklären, damit sie wieder ruhig schlafen können. Besprechen Sie mit ihm alle ihre Sorgen, Sie werden sehen, alles ist nur halb so schlimm.

Feuerwald  30.07.2008, 23:51

lol -manche Leutz haben aber auch Ideen. Der Insolvenzverwalter ist nicht der Insolvenzberater. Eine beratung um Sorgen oder Nöte gibt es da nicht