Insolvenzverfahren - was passiert mit nicht-verwertbaren Immobilien?
Ein Schuldner hat Insolvenz angemeldet. Alle Immobilien werden unter Zwangsverwaltung gestellt und veräußert. Ein wertloses Grundstück, dessen Eigentum sich der Schuldner mit einer Erbengemeinschaft teilt, ist so gut wie unmöglich verwertbar (Kosten des Verkaufs würden Einnahmen übersteigen). Nun bietet der Verwalter dem Schuldner an, den Grundstücksanteil für 1000 Euro aus der Masse frei zu kaufen. Was tun? Kann das Verfahren wirklich erst geschlossen, wenn das Grundstück aus den Büchern geschrieben werden kann? Zeigt der Schuldner guten Willen, wenn er den Verwalter um die Grundstückssorge entlastet? Oder hat der Verwalter noch andere Wege, wenn der Schuldner das Grundstück eigentlich nicht haben möchte.
3 Antworten
Was möglich ist, ist eine sogenannte Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB. Diese kann man beim Notar erklären.
Dann ist man das Grundstück los. Denn wenn es nur Lasten schafft und jeden Monat etwas kostet, sollte man es nicht mal geschenkt nehmen. Denn diese Verbindlichkeiten werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden.
Voraussetzung für die Eigentumsaufgabe ist grob die Erklärung sowie das Eigentum - geht also nicht bei Wohnungen.
Aber...kann man was aufgeben, worüber man aktuell kein Verfügungsrecht hat? Sonst müsste man es ja doch erst beim Verwalter auslösen und dann aufgeben. Irgendwie nichts gewonnen :-(
Das klingt ja interessant. Da lese ich gleich mal nach. Danke!
Aus den gegebenen Informationen nicht ganz einfach zu schließen, aber ich frage mal andersherum:
Nach meiner Kenntnis kann doch über jeden Artikel bei einer Insolvenz so etwas wie "Unverwertbarkeit" festgestellt werden? Einem Schuldner werden ja auch nicht die 30 Jahre alten Schnürsenkel zur Versteigerung und Erhalt von 17 Cent weggenommen.
Wenn das Grundstück also auch nach Ansicht des Verwalters wertlos ist - warum sollte dann der Schuldner noch Geld einschießen?
Könnte man nicht den Anteil an die beteiligte Erbengemeinschaft veräußern statt an den Schuldner?
Ich sehe ein - es ist keine echte Antwort, aber vielleicht helfen die Gegenfragen, eine Antwort zu finden...
Ich vermute hier eine gewerbliche Insolvenz?
Dann nehme ich an, dass unverwertbare Reste der Insolvenz im Zweifel an den Schuldner fallen. Im Beispiel meiner Schnürsenkel wird gar nicht darüber gesprochen, eine Verwertung anzustreben, die darf man einfach behalten.
Die gleiche Logik gilt meiner Meinung nach auch für Grundstücke - vorausgesetzt, der Verwalter kann einfach keine Verwertung erreichen (denn er ist ja der Verantwortliche dafür).
Ich würde einen Rechtsanwalt fragen und auf keinen Fall Geld für ein Grundstück ausgeben, dass entweder dieses Geld ohnehin nicht wert ist oder mir ohnehin zufallen wird, weil es wie vorher beschrieben ja wertlos ist. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz...
Es gibt noch die Möglichkeit die Immobilie abzudanken. Sprich letzten Falle muß sich der Staat drum kümmern. Problem ist wenn eine Grundbuchschuld drin steht. Die bleibt solange erhalten bis ein Käufer gefunden wird. Auch hier gilt die 30 Jahre Frist. Die Frist erlischt nicht mit der Insolvenz.
Deutschland
"Immobilie abzudanken."
Gilt das für Österreich?
Das weiß ich eben nicht, ob man das einfach als unverwertbar aus den Büchern streichen kann. Die aktuellen Anschriften von zehn Erben zu ermitteln und mit denen aushandeln ob sie zu ihrem wertlosen Anteil noch einen weiteren dazu erwerben wollen, da übersteigen eben die Kosten den Nutzen