Klarna Insolvenzverfahren?
Hallo,
Ich hab eine frage. Wenn man Insolvenz anmeldet bei Klarna, und man hat noch etwas gemietet, darf man das Gerät behalten? Mein Schuldenberater meinte, wenn sich der Glaübiger darauf einigt, darf man die Gemieten sachen behalten.
Hat jemand schonmal damit Erfahrung gemacht und schonmal so ein Fall gehabt bei Klarna?
1 Antwort
Ich kann mir nicht vorstellen , dass ein Gläubiger bei einer gemieteten Laufzeitangelegenheit mit möglicher Weiterverwendbarkeit zur Schadenreduktion einer Überlassung in einem Insolvenzantragsverfahren des Schuldners zustimmen wird .
Der Gläubiger wird aber sicherlich auch abwägen , ob sich eine Rückgabeforderung im Sinne der Nachverwertbarkeit da lohnen würde auf dem Rechtsweg .
"Klarna" an sich ist ja nur ein Zahlungsdienstleister in Mittelschaft zwischen Kunde ( Schuldner ) und Gläubiger ( Händler / Dienstanbieter )