was muss im "Anhörung im Ordnungswidrikeitenverfahren" ausgefüllt werden und was ist feriwillig

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Du musst nur Deine Personalien wahrheitsgemäß angeben. Du musst aber weder den Fahrer nennen noch Angaben zur Sache machen. Die Polizei muss dann weiter ermitteln, denn bei gravierenden Delikten wie Rotlichtverstößen oder hohen Tempoüberschreitungen gibt es keine Halterhaftung. Insofern ist die Androhung eines Bußgeldbescheides völliger Unsinn.

Crack  22.01.2012, 18:11

denn bei gravierenden Delikten wie Rotlichtverstößen oder hohen Tempoüberschreitungen gibt es keine Halterhaftung

Es gibt auch weniger "gravierenden" Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr keine Halterhaftung.

Insofern ist die Androhung eines Bußgeldbescheides völliger Unsinn.

Wenn er als Beschuldigter angeschrieben wird ist das sicher kein Unsinn.

trixieminze  22.01.2012, 20:35
@Crack

Halterhaftung greift nur im ruhenden Verkehr , wenn der Betroffene nicht erkennbar ist !

LondonerNebel  22.01.2012, 21:09
@trixieminze

Das weiß ich, und Crack weiß auch, dass ich es weiß! Ich habe mich unglücklich und missverständlich ausgedrückt und entschuldige mich in aller Form dafür. Damit ist meine Messe gesungen, denn langsam wird diese Korinthenkackerei absurd!

VolkanB 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 17:36

wenn ich nur punkt eins ausfülle und zurückschicke würde ich dann bei einer überschreitung von 29 km/h direkt die strafe bekommen oder würden die beamten noch einen schritt weiter gehen und weiter ermitteln

LondonerNebel  22.01.2012, 17:39
@VolkanB

Darauf stehen neben dem hohen Bußgeld 3 Punkte. Folglich müsste die Polizei den Fahrer zweifelsfrei ermitteln, bevor sie einen Bußgeldbescheid erlässt..

VolkanB 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 17:49
@LondonerNebel

wenn ich den brief nicht zurückschicke heißt es dann das ich die tat gestehe? oder wird die strafe dann höher?

KayKuehn  22.01.2012, 18:25
@LondonerNebel

Nein muss sie nicht, denn ein nicht zurückschicken des Anhöhrungsbogends gilt als Geständniss und somit bekommt der Onkel die Punkte.

LondonerNebel  22.01.2012, 18:50
@KayKuehn

@KayKuehn: Lies doch auch den Link, bevor Du so einen Unsinn verbreitest! Komischerweise meldet sich hier unsere Verkehrsrechts-Aufsicht nicht...

KayKuehn  22.01.2012, 20:07
@LondonerNebel

Das Leben ist kein Ponyhof. Es ist das eine was in den Gesetzen steht und das andere wie es wirklich ist. Ich werde im Außendienst mit ca 8.000 km im Monat ca 2 bis 3 mal geblitzt. Ein bis 2 Mal im Jahr sind auch Blitzer mit Punkten dabei. Je nachdem wie es gerade aussieht nimmt die meine Frau, ich, oder ein guter Freund in kauf, weil ja jetzt Punkte nach 2 Jahren verfallen.

Crack  22.01.2012, 20:44
@KayKuehn

@ KayKuehn:

Wenn das tatsächlich so ist dann hast Du ein paar blinde Beamte auf der zuständigen Bußgeldstelle sitzen. Normal ist das nicht.

Du musst Punkt 1 nur Ausfüllen, wenn dein Name oder Adresse im Anschreiben falsch waren. Wenn alles stimmt und du die Strafe eingestehst, musst du nicht mal den Brief zurückschicken. Nach Ablauf der Frist gilt es als Eingestanden und du bekommst die Rechnung mit Überweisungsträger zugeschickt. Solltest du aber zweifel haben, dann unbedingt Punkt 4 ausfüllen und zurückschicken, bzw wenn du es nicht warst Punkt 2 und 4

VolkanB 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 17:34

da steht aber noch die verletzung dieser pflicht ist nach §111 OwiG mit Geldbuße bedroht

also wenn ich punkt eins nicht ausfülle glaube ich :S:S:S

Wenn die Ordnungswidrigkeit von dir begangen wurde,dann bezahle das und der Vorgang wird abgeschlossen und du hast auch nichts weiter zu befürchten.Du brauchst dann den Anhörungsbogen auch nicht zurück senden(steht oben rechts auf dem Anhörungsbogen).

VolkanB 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 18:06

ich würde ja gerne bezahlen aber ich weiß ja nicht ob ich den brief zurückschicken muss oder nicht das problem ist allerdings dass da steht " sie sind aber in jedem fall verpflichtet die frage zu ihrer person (ziffer 1 des fragebogens) vollständig und richtig zu beantworten. die verletzung dieser pflicht ist mit geldbuße bedroht :S:S:S

Peter501  22.01.2012, 18:23
@VolkanB

Sieh dir einmal den Kopf von Anhörungsbogen genau an. Schriftliche Äußerung zu einer Zeugenbefragung Aktenzeichen ----------------------

"Bitte nur zurücksenden,wenn der Betrag nicht bezahlt wird****

Wenn du also bezahlst,brauchst du den Bogen nicht zurück schicken.Dann ist alles erledigt.

Also, das Fahrzeug gehört deinem Onkel, aber du wurdest geblitzt. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Den Brief nicht zurückschicken. In ca 4 Wochen kommt die Rechnung weil das Amt davon ausgeht das der Vorwurf im Brief richtig ist. Du gibst deinem Onkel das Geld und was extra für die Punkte und fertig.

  2. Dein Onkel füllt den Brief aus, gibt dich als Fahrer an. Dann bekommst du die Rechnung und die Punkte und die Führerschenstelle prüft weitere Auflagen wegen Probezeit. Dein Führerschein wird garantiert nicht entzogen aber du wirst eine Nachschulung machen müssen.

Wichtig, dein Onkel als verwandter ist nicht Verflichtet deinen Namen rauszurücken, ihr macht euch also mit dem Verschweigen des richtigen Vorgangs nicht Strafbar.

Punkt 1 ist richtig ( § 111 OWiG ) ! Unterschreiben muß man nicht , die Pflichtangaben aber müssen richtig sein . Bei mehreren Berufen , den aktuellen !