Was kann man unternehmen, wenn der Ex den Immobilienanteil nicht auszahlen will?
Hallo Zusammen,
eine Freundin von mir hat ein gemeinsames Haus mit Ihren bereits geschiedenen Mann. Je eine hälfte. Er bewohnt mit seiner 8 Jährigen Tochter das Haus und trägt die gesamten Hauskosten alleine (Hypothek, Versicherung etc.). Der Wert des Hauses beträgt ca. 80.000€ und die offene Hypthek beträgt noch 100.000 €. Da sich beide nicht einigen können hat meine Freundin ein Gutachter vorgeschlagen, den aber Ihr Ex , wegen den Kosten, verneint. Er will sie auch nicht auszahlen, da er der Meinung ist das es im Falle eines Verkaufs beide mit minus ausgehen würden. Die Bank hatte sich geäussert, das der Wert bei einer Zwangsversteigerung mit 70.000€ starten würde. Der Ex meinte, man könne das bereits als Leihe erkennen das jenes Haus diesen Wert von 80.000 € nicht übersteigen dürfte. Meine Freundin und ich sehen das aber ganz anders. Beide Ex-Ehepartner haben eine Grundschuld von 130.000 € unterschrieben. Des weiteren haben beide ein gemeinsamen Bausparvertrag von 8.000€. Die Hyptheksverträge laufen anfang nächsten Jahres aus und nun zu meiner eigentlichen Frage:
Was kann sie tun, um an wenigstens die hälfte des Bausparvertrages zu kommen? Ihr Ex will Ihr nicht einmal das geben, mit der Begründung, das er sowieso schon zu hohen Verlusst habe werde, wenn er das Haus halten wolle und sie aus den Veträgen mit 0 € lassen würde. Muss sie nächstes Jahr die Verträge mitunterschreiben wenn es zu keiner Einigung kommen würde?
5 Antworten
Sie kann bei der Bank anfragen, ob die Möglichkeit besteht, aus der Schudhaft entlassen zu werden, dann muss der Ex allerdings zustimmen. Und als Bonbon würde ich ihm den Bausparvertrag überlassen. Das wäre sowieso unfair- ihm die Schulden überlassen und von der Ansparsumme die Hälfte fordern- entweder Schulden teilen und Guthaben oder die Schulden abgeben und auch das Guthaben, dann wäre sie wenigstens schuldenfrei. Kommt das Haus unter den Hammer, hängt sie mit 50% mit drin, kann im schlimmsten Fall Privatinsolvenz anmelden und 6 Jahre keinen Kredit aufnehmen und Wohlverhalten zeigen dürfen. Will sie das? und wenn die Verträge nächstes Jahr auslaufen ist sie trotzdem noch Schuldenerin bei der Bank!
und 6 Jahre keinen Kredit aufnehmen
mach da mal eher 9 Jahre draus ;-) Nach 6 Jahren kann die Restschuldbefreiung gemacht werden. Bis die durch ist... und dann steht das weitere 3 Jahre in der Schufa drin... alles schon durch mit Kunden.
Danke für deine Antwort. Sie überlegt sich das ganze auch nochmal.
da sie einen Scheidungsanwalt haben wundert es mich, dass dieser nicht gleich das auseinander friemeln von Wertsachen mit übernommen hat. Wir kennen diue genauen Vereinbarungen nicht und auch nicht, wer wann was früher bezahlt hat, deshalb kann man hier keinen Rat geben ausser, sie soll zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
Für alles gibt es Anwälte, nur leider kosten alle Geld sofern man nicht rechtsschutzversichert ist. Ein Anwalt wird und kann Dir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben und wird es auch nicht tun
sofern man nicht rechtsschutzversichert ist
kannst Du bei einer Scheidung knicken, schau mal in die Rechtsschutzbedingungen.
Bei Scheidung zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht.
Was genau wurde denn bei der Scheidung vereinbart ? Da findet ja schließlich ein Aufteilen und Einigen statt. Da muss doch schwarz auf weiß draufstehen, wer was bekommt. Danach wird dann gehandelt.
Wenn beide Eigentümer sind und einer verkaufen will, dann muss der andere ihn entweder auszahlen oder einen Kredit dafür aufnehmen.
Allerdings ist das ohnehin alles sehr schwer. 130.000 Grundschuld, 100.000 Restschulden, 80.000 Hauswert, 8.000 Bausparer - aiaiai !
und alles andere könne man im nachhinein klären.
ganz schlechte Idee, gerade wenn Häuser und Verträge im Spiel sind.
Sie möchte doch nur Ihren ersparten Anteil von 4000 € haben
Wer sagt denn, dass der 8.000er voll ist und ihr die Hälfte zusteht ? Da nichts vereinbart wurde, kann er sich jetzt auch schon quer stellen. Eine Scheidung ohne Vereinbarung geht gar nicht, denn dann kommt son Zeug raus wie jetzt.
Hmmm, anscheinend hat da Ihr Anwalt geschlammt! Muss sie denn jetzt demnächst die Restschuld unterschreiben?
Zuerst einmal der Anwalt, der müsste zumindest darauf hinweisen, Mensch ! Aber was hat SIE denn gedacht bei der Sache ? Wenn ich mich trenne, was oft durch verletzte Egos und anderes schmutzig wird, und dann auch noch große Kredite und Grundschulden und Häuser und andere Verträge im Spiel sind, da würde ich auf glasklare Regeln und Vereinbarungen bestehen.
Wie hoch ist denn eigentlich der Bausparvertrag bespart? Sind da 4.000€ drauf und die sollen dann geteilt werden? Sind bei der Hypothek noch 100.000 zu zahlen?
Ja, es ist davon auszugehen dass bei einer Zwangsversteigerung deutlich weniger als die 80.000€ raus kommen.
Danke für die schnelle Antwort! Sie hatten sich beide den grössten Teil schon auszahlen lassen. Sie glaubt die tatsächliche Bausparsumme läge bei 25000€.
Ja, wir haben da unsere bedenken das sie ohne Schulden hinterher doch nicht rauskommt! Wäre es da ratsam auf den Anteil zu verzichten und lieber schuldenfrei aus dem Vertrag zu gehen???
Ach so, hier noch mal die Daten: Grundschuld: 130.000 Restschuld: 100.000 Geschätzter Hauswert: ca. 80.000
Bausparsumme: 25.000 Tatsächlich angesparte Summe: 8.000
In der Tat würde ich auf den Bausparvertrag verzichten. Die Restschuld ist höher als der Wert des Hauses. Bei einem Verkauf würdet ihr noch weniger bekommen. Da hättet ihr später noch mehr Schulden.
Wenn das für den Ex so ok ist, würde ich den Mund halten.
Danke für die rasche Antwort! Also, wie sie mir sagte, wurde nur die Scheidung durchgezogen und alles andere könne man im nachhinein klären.
Leider steht im "Scheidungsbeschluss" vom Zugewinnausgleich nichts von drin, obwohl es bei der Scheidung von Ihr als Antragssteller mit beantragt wurde.
Sie möchte doch nur Ihren ersparten Anteil von 4000 € haben und das Haus kann er dann samt Schulden dann behalten! Oder wäre es doch wohl besser für sie einfach abzuwarten, wenn die Verträge auslaufen um dann anschliessend noch ein Druckmittel zu haben?
Muß sie überhaubt unterschreiben?