Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin?
Mein Zeugnis geht über 2 Seiten, schwer es zu beurteilen! Ein Satz stört mich sehr. "Sie war grundsätzlich fähig, Kritik anzunehmen, zu bewerten und zu äußern." ???? Was kann ich tun? Hilfe
7 Antworten
Dieser Satz ist äußerst negativ. Ich würde mit dem Zeugnis zu jemanden gehen, der sich mit sowas auskennt und es überprüfen lassen. Wenn es 2 Seiten sind, kann es auch sein, dass derjenige, der es geschrieben hat, nur eine unglückliche Formulierung gewählt hat, wenn das Zeugnis sonst positiv ist. Wichtig sind die Worte "stets" "immer" "vollsten", also z.B. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut, stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut, zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigend und wichtig sind auch so Abschlussfloskeln wie "Wir bedauern ihr Ausscheiden" oder "wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles Gute" etc.
Ein neues beantragen, das steht dir zu!!
Sofort beim AG beanstanden bzw. entfernen lassen. Das ist Dein gutes Recht und darf nicht verweigert werden. Sie sollen Dir ein neues Zeugnis ohne diese Bemerkung ausstellen.
Du kannst es prüfen lassen und dann muß der Chef dir nochmal ein ordentliches Zeugnis ausstellen.
Von einer neutralen Person !
Ein Zeugnis muss zwar der Wahrheit entsprechen,aber auch von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein.
Wenn dir einige Passagen des Zeugnisses unpassend erscheinen,kannst du auf Ausstellung eines geänderten Zeugnisses bestehen.
Siehe dazu auch : http://www.code-knacker.de/zeugnisbenotung.htm
Von wem prüfen lassen?