Schulgesetzt: Darf ein Lehrer 2 Noten schlechter bewerten im Zeugnis, als die geschriebene Note?

12 Antworten

Ja, jedoch nicht mehr als 2 Noten (=6 Punkte) schlechter als die Note auf dem vorherigen Zeugnis. Natürlich sollte das keine Spaßbewertung sein, sondern schon den Leistungen entsprechend.

Bella343 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 17:23

Vielen Dank! :) Kann man das irgendwo nachlesen? Bräuchte nämlich "Beweise" das das rechtlich nicht erlaubt ist... ;)

Ich würde mich einfachmal mit dem Lehrer kurz nach dem Unterricht freundlich unterhalten und ihn fragen wie es zu der Note kommt.

Mündliche Noten als Bestandteil der Leistungsmessung

I.d.R. setzt sich die Zeugnisnote einer Schüler/in zusammen aus schriftlicher Leistung (z.B. Klassenarbeiten) und mündlichen Leistungen (z.B. Beiträge in Unterrichtsgesprächen). Je nach Fach und Lehrer/in variiert die prozentuale Zusammensetzung; in Fremdsprachen erhält die mündliche Leistung oft ein höheres Gewicht, in naturwissenschaftlichen Fächern hat die schriftliche Leistung oft einen höheren Einfluss. Die Lehrer/innen sind dazu verpflichtet, den Einfluss der Leistungsbereiche (d.h. Zusammensetzung der Note) zu Beginn des Schuljahres bekanntzugeben, z.B. mündliche Note: 40%, schriftliche Note 60%. Oder: mündliche Note 30%, schriftliche Note 60%, Jahresarbeit 10%.

Quelle: http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/muendliche-noten-schnell-ice/3752

altermann58  25.01.2013, 13:57

Vorsicht: Private Seite! Rechtliche Auskünfte bitte nur über die Schulgesetze im Netz!

Just2  25.01.2013, 14:36
@altermann58

Dann hier nochmal ein auszug aus dem Schulgesetz in nrw.

§44Information und Beratung

(2) Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.

Ja darf er, es reicht sogar wenn du eine schlechte 4 im mündlichen hast. Da 60% der Note mündliche Mitarbeit ist , in manchen Fällen sogar 70% der Note.

Kommt mir sehr komisch vor. Wird die schriftliche Note nicht üblicherweise mit 40% gewichtet?

Damnach müsstest du im Mündlichen ja auf 6 stehen.

Ich würde ihn mal darum bitten, genau zu begründen, wie er auf diese Note kommt.

Teugnis???

Generell muss ein Lehrer seine Benotung begründen können. Du kannst ihn darauf ansprechen. Eine Zwei im Schriftlichen macht schon keine Zwei als Gesamtnote!

Die Ermittlungen von Gesamt-Endnoten in einzelnen Fächern "nur" mathematisch ist verboten. Eine 3 und eine 5. Das ergibt einen möglichen Notenbereich von 3- bis 5+!